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   BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98   

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BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98 (https://dejure.org/1998,3664)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - 1 StR 531/98 (https://dejure.org/1998,3664)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - 1 StR 531/98 (https://dejure.org/1998,3664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 224/85

    Aufhebung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstbegünstigung

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Dieses Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 - im Schuld- und Strafausspruh bestätigt, jedoch im Maßregelausspruch aufgehoben, da eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) nicht dargetan sei.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Dieses Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 - im Schuld- und Strafausspruh bestätigt, jedoch im Maßregelausspruch aufgehoben, da eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) nicht dargetan sei.
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f.; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7; Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 186/05; Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06 Rn. 4, NStZ 2007, 213; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 665/07 Rn. 2, NStZ-RR 2008, 142; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 Rn. 6, NStZ 2009, 261; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09 Rn. 2, NStZ 2010, 270; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09 Rn. 3; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 Rn. 29; zweifelnd zwischenzeitlich der 1. und der 4. Senat in Beschlüssen vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98, NStZ-RR 2000, 43 und vom 14. September 2000 - 4 StR 314/00, StV 2001, 100).
  • BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00

    Beschwer; Rechtsschutzinteresse; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Ob dieser Rechtsprechung weiter zu folgen ist oder ob einem Angeklagten möglicherweise ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung zugebilligt werden muß, wie dies im Schrifttum angenommen wird (vgl. Tolksdorf in FS für Stree und Wessels (1993) S. 753 ff.; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66), kann offen bleiben (ebenso BGH NStZ-RR 2000, 43); denn die Revision des Angeklagten erweist sich hier als mißbräuchliche und damit als unzulässige Rechtsausübung.
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 120/02

    Zulässigkeit des Rechtsmittels ( keine Beschwer des Angeklagten bei unterlassener

    Die Frage, ob es in diesem Fall an einer die Zulässigkeit des Rechtsmittels begründenden Beschwer fehlt (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 38, 4, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1; Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; aA Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753 ff.; Hanack in LR StPO 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66), ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehrfach offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 28. November 1996 - 1 StR 494/96; vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98; vom 14. September 2000 - 4 StR 514/00; vom 8. Januar 1997 - 5 StR 665/96).
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