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   BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19   

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BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19 (https://dejure.org/2019,21918)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2019 - 1 StR 54/19 (https://dejure.org/2019,21918)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19 (https://dejure.org/2019,21918)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 76a Abs. 3 StGB; § 435 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO
    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des selbstständigen Einziehungsverfahren; Mittäter nicht Dritter im Sinne des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das teilweise eingestellte Verfahren - und die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigarretenschmuggel als gewerbsmäßige Steuerhehlerei - und die Einziehung des Wertes von Taterträgen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 275
  • StV 2019, 752
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Der Steuerhehler erlangt im Sinne des § 73 StGB zunächst die Zigaretten, indem er sie ankauft oder sich sonst verschafft (§ 73 Abs. 1 StGB), und durch den Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös als Tatertrag (§ 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 11; vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, Rn. 8; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 613/14, Rn. 15 und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11, Rn. 11).

    Dieses setzt einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO voraus (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 13 mwN und vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, Rn. 9).

  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18

    Einziehung (aus der Tat Erlangtes: kein Erlangen der hinterzogenen Einfuhrsteuern

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Der Steuerhehler erlangt im Sinne des § 73 StGB zunächst die Zigaretten, indem er sie ankauft oder sich sonst verschafft (§ 73 Abs. 1 StGB), und durch den Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös als Tatertrag (§ 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 11; vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, Rn. 8; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 613/14, Rn. 15 und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11, Rn. 11).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 613/14

    Steuerhehlerei; Verfall (Erlangtes bei Steuerhehlerei)

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Der Steuerhehler erlangt im Sinne des § 73 StGB zunächst die Zigaretten, indem er sie ankauft oder sich sonst verschafft (§ 73 Abs. 1 StGB), und durch den Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös als Tatertrag (§ 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 11; vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, Rn. 8; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 613/14, Rn. 15 und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11, Rn. 11).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Dieses setzt einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO voraus (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 13 mwN und vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, Rn. 9).
  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 326/18

    Einziehung (Umfang der Einziehung: keine Einziehung des aus der Tat Erlangten bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Soweit die Strafkammer in ihrem Verständigungsvorschlag die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auch davon abhängig gemacht hatte, dass die Angeklagten bis zum Schluss der Beweisaufnahme 200.000 Euro an die "Landeskasse' zahlen sollten, und zugesichert hatte, dass dann eine weitere Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen nicht erfolgen würde, kann dahinstehen, ob die Verfahrensbeteiligten über die nach § 73c Satz 1 StGB zwingend anzuordnende Einziehung des Wertes von Taterträgen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, Rn. 42 und vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, Rn. 6; Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18, Rn. 6) überhaupt im Rahmen einer Verständigung disponieren können.
  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 605/17

    Zulässige und begründete Aufklärungsrüge wegen fehlender Prüfung der

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Fehlt es daran (vgl. SA IV HVP S. 165), steht der dennoch ausgesprochenen Einziehung das Verfahrenshindernis der fehlenden Anhängigkeit entgegen (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, Rn. 8 und vom 14. Juni 2018 - 3 StR 28/18, Rn. 4).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Der Steuerhehler erlangt im Sinne des § 73 StGB zunächst die Zigaretten, indem er sie ankauft oder sich sonst verschafft (§ 73 Abs. 1 StGB), und durch den Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös als Tatertrag (§ 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, Rn. 11; vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, Rn. 8; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 613/14, Rn. 15 und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11, Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Soweit die Strafkammer in ihrem Verständigungsvorschlag die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auch davon abhängig gemacht hatte, dass die Angeklagten bis zum Schluss der Beweisaufnahme 200.000 Euro an die "Landeskasse' zahlen sollten, und zugesichert hatte, dass dann eine weitere Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen nicht erfolgen würde, kann dahinstehen, ob die Verfahrensbeteiligten über die nach § 73c Satz 1 StGB zwingend anzuordnende Einziehung des Wertes von Taterträgen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, Rn. 42 und vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, Rn. 6; Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18, Rn. 6) überhaupt im Rahmen einer Verständigung disponieren können.
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 28/18

    Wegfall der Einziehungsentscheidung nach Einstellung

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Fehlt es daran (vgl. SA IV HVP S. 165), steht der dennoch ausgesprochenen Einziehung das Verfahrenshindernis der fehlenden Anhängigkeit entgegen (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2018 - 3 StR 605/17, Rn. 8 und vom 14. Juni 2018 - 3 StR 28/18, Rn. 4).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19
    Soweit die Strafkammer in ihrem Verständigungsvorschlag die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auch davon abhängig gemacht hatte, dass die Angeklagten bis zum Schluss der Beweisaufnahme 200.000 Euro an die "Landeskasse' zahlen sollten, und zugesichert hatte, dass dann eine weitere Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen nicht erfolgen würde, kann dahinstehen, ob die Verfahrensbeteiligten über die nach § 73c Satz 1 StGB zwingend anzuordnende Einziehung des Wertes von Taterträgen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, Rn. 42 und vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, Rn. 6; Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18, Rn. 6) überhaupt im Rahmen einer Verständigung disponieren können.
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    bb) Ohne Rechtsverstoß hat das Landgericht zudem von den von S. insgesamt erzielten Einkünften in Höhe von 13.319.880 Euro seinen Anteil an den Erträgen der B. Ca. Ltd. für die Beratung der S r. -Struktur (42.184 Euro) abgezogen, da das Verfahren insoweit gemäß § 154 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StPO eingestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19 Rn. 16 mwN; vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 142/20 Rn. 10 und vom 2. März 2021 - 4 StR 126/20 Rn. 5).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Der Gesetzeswortlaut unterscheidet indes zwischen den "Tätern und Teilnehmern' an der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB und den "anderen"; die Tatbeteiligten können damit nach dem Gesetzeswortlaut und der Gesetzessystematik nicht zu den "anderen' gehören, auch wenn ihnen in einer Bereicherungskette Vermögenswerte zugewendet werden, die aus der von ihnen begangenen Straftat stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19 Rn. 18).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und

    Der ihr zugeordnete Tatertrag von 90.000 Euro kann damit nur noch nach § 76a Abs. 3 StGB im selbständigen Einziehungsverfahren eingezogen werden, das einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 StPO Abs. 1 Satz 1 StPO voraussetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 142/20 Rn. 10; vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19 Rn. 16 und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18 Rn. 13).

    Fehlt es - wie hier - an einem solchen Antrag, steht einer dennoch ausgesprochenen Einziehung das Verfahrenshindernis der fehlenden Anhängigkeit entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 142/20 Rn. 10 und vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19 Rn. 16).

  • OLG Jena, 13.03.2020 - 1 Ws 282/18

    Strafrechtliche Vermögenabschöpfung: Zulässigkeit des selbstständigen

    Soweit das Verfahren hinsichtlich eines Teils der ursprünglich erhobenen Tatvorwürfe - etwa nach § 154 Abs. 2 StPO - eingestellt worden ist, waren diese Taten und die ihnen zuzuordnenden Taterträge schon insgesamt nicht Gegenstand des landgerichtlichen Urteils vom 30.05.2012 (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 3 Ws 222-225/18, bei juris, zur Anwendung neuen Rechts sogar bei Beschränkung der Verfolgung gem. § 154a StPO), so dass die diesen Taten zugeordneten Taterträge grundsätzlich noch im selbständigen Einziehungsverfahren eingezogen werden können (BGH, Beschluss vom 25.04.2019, 1 StR 54/19, juris).
  • BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21

    Nachschlagewerk; Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln für

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis (BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 Rn. 16).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 454/20

    Verwerfung einer Revision; Aufhebung einer Einziehungsanordnung mangels

    Dies begründet ein Verfahrenshindernis (BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 214/19

    Untreue zu Lasten einer ausländischen Gesellschaft

    Die Teileinstellung zieht zugleich die Aufhebung der Einziehungsentscheidung nach sich (BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18 Rn. 7 und vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19 Rn. 16).
  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Unmöglichkeit einer Einziehungsanordnung im

    Mit Ausscheiden dieser Taten war eine darauf bezogene Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18; Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20

    Einziehung (genaue Bezeichnung)

    Hinsichtlich der ebenfalls sichergestellten 42, 88 g Marihuana kommt eine Einziehung jedoch nicht in Betracht, weil diesbezüglich die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO beschränkt und kein Antrag auf Durchführung des selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20 Rn. 2).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 210/21

    Einziehungsentscheidung (keine Einziehung eines aus einer vorläufig eingestellten

    "Die Einziehung des Holztischs, des Dekoelefanten und der zwei digitalen Wanduhren gemäß § 73 Abs. 1 StGB (UA Bl. 2, 80) hätte nicht angeordnet werden dürfen, weil es sich hierbei um Gegenstände handelt, die einer durch Beschluss im Hauptverhandlungstermin am 8. März 2021 gemäß § 154 Abs. 2 StPO (Band VII, Bl. 136 d.A.) vorläufig eingestellten Tat (Fall 18) entstammen, welche nicht mehr Verfahrensgegenstand war (Senat, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19; BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19; BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18; BGH, Beschluss vom 01. August 2018 - 1 StR 326/18; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 142/20

    Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung fehlender

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