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   BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01   

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https://dejure.org/2002,4279
BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01 (https://dejure.org/2002,4279)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 1 StR 540/01 (https://dejure.org/2002,4279)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 1 StR 540/01 (https://dejure.org/2002,4279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StPO; § 261 StPO; § 73 StGB; § 73 d StGB
    Unmittelbarkeit (Zeuge vom Hörensagen; Inhalt abgehörter fremdsprachlicher Telefongespräche; Erforderlichkeit der Vernehmung des Übersetzers abgehörter Telefongespräche); Beweiswürdigung; Reichweite der Aufklärungspflicht; erweiterter Verfall

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Einführung von übersetzten Gesprächen in die Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme bei übersetzten aufgezeichneten Gesprächen; Ersetzung des Urkundsbeweises durch eine Zeugenaussage; Anforderungen an die Aufklärungspflicht einer ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 1
    Urkundenbeweis und Vorhalt bei längeren Urkunden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 493
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01
    Es handelte sich nicht um den Beweis eines Vorganges, dessen wahrheitsgemäße Wiedergabe nur durch eine Person möglich ist, welche ihn selbst wahrgenommen hat; nur in solchen Fällen ist dem Gericht die Ersetzung dieses Beweismittels verwehrt (vgl. BGHSt 27, 135, 137).

    Diese konnte - wie teilweise geschehen - durch Augenscheinseinnahme (Abspielen), durch Urkundsbeweis hinsichtlich der gefertigten Niederschriften, aber auch - mittelbar und daher von grundsätzlich schwächerem Beweiswert - durch Bericht eines mit der Auswertung befaßten Polizeibeamten eingeführt werden, und zwar auch dann, wenn sie zuvor von einem Dolmetscher in die deutsche Sprache übertragen worden war (vgl. BGHSt 27, 135, 137).

    Die Strafkammer war gehalten, sich gewissenhaft Aufklärung zur sorgfältigen Übertragung der Gesprächsaufzeichnungen zu verschaffen (vgl. BGHSt 27, 135, 138/139).

  • EuGH, 17.05.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01
    Bei der Anordnung des Verfalls hat das Landgericht § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB beachtet, der hinsichtlich des erweiterten Verfalls nach § 73d StGB nicht gilt (vgl. BGH NJW 2001, 2239).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01
    Auch der von der Revision bemühte Grundsatz, daß der Urkundsbeweis nicht durch eine auf Grund umfangreicher Vorhalte zum genauen Wortlaut von langen, schwierigen Texten gewonnene Zeugenaussage ersetzt werden darf (vgl. dazu BGH NStZ 2000, 427, 429 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 249 Rdn. 28 m.w.Nachw.), greift hier nicht.
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für den erweiterten Verfall nicht (BGH NJW 2001, 2239; BGH, Beschl. vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Der persönliche Strafaufhebungsgrund, dessen Eingreifen ohnehin für die Frage der Einziehung unerheblich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01, wistra 2002, 307, 308; SSW/Jahn, StGB, 4. Aufl., § 261 Rn. 110), greift nicht, da der Angeklagte durch die Einzahlung auf sein Bankkonto die bemakelten Geldscheine im Sinne des § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB in den Verkehr brachte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, juris Rn. 20) und dabei deren rechtswidrige Herkunft verschleierte (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juli 2016 - 2 StR 451/15, NStZ 2017, 28).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18

    Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig

    Die Strafkammer war - jedenfalls soweit in der Hauptverhandlung Einwände gegen die Richtigkeit der Übersetzung erhoben wurden - gehalten, sich gewissenhaft Aufklärung zur sorgfältigen Übertragung der Gesprächsaufzeichnungen zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01, NStZ 2002, 493, 494).
  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch

    Denn der Senat hatte ungeachtet dessen die hinreichende Möglichkeit zum eigenständigen Abgleich der übersetzten Gesprächspassagen mit den insoweit zuvor niedergeschriebenen Übersetzungen (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 493).
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    Denn der Senat hatte ungeachtet dessen die hinreichende Möglichkeit zum eigenständigen Abgleich der übersetzten Gesprächspassagen mit den insoweit zuvor niedergeschriebenen Übersetzungen (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 493 ).
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