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BGH, 14.09.1995 - 1 StR 542/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsbegründung - Aufhebungsantrag - Unzulässigkeit der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91
Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm
Auszug aus BGH, 14.09.1995 - 1 StR 542/95
Es fehlt mithin an einer Revisionsbegründung, aus der hervorgeht, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder des sachlichen Rechts angefochten wird (§ 344 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1 sowie BGH NStZ 1991, 597). - BGH, 12.04.1988 - 4 StR 149/88
Form der Nachholung einer Revisionsbegründung - Verfristung eines …
Auszug aus BGH, 14.09.1995 - 1 StR 542/95
Es fehlt mithin an einer Revisionsbegründung, aus der hervorgeht, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder des sachlichen Rechts angefochten wird (§ 344 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1 sowie BGH NStZ 1991, 597).
- BGH, 31.05.2001 - 1 StR 191/01
Unzulässige Revision (Begründungsmangel); Antragsauslegung
Der gestellte Antrag ist keiner Auslegung zugänglich (st. Rspr., s. d. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rdn. 11, sowie Senatsbeschlüsse vom 14. September 1995 - 1 StR 542/95 - und 12. April 2000 - 1 StR 131/00 -).".