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   BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01   

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https://dejure.org/2002,4359
BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01 (https://dejure.org/2002,4359)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 StR 545/01 (https://dejure.org/2002,4359)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 (https://dejure.org/2002,4359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 100a; § 100b StPO; Art. 6 Abs. 3 lit.d, Abs. 1 EMRK; § 261 StPO
    Telephonüberwachung; richterliche Anordnung; Fragerecht (unterlassene Beantragung einer Vernehmung der Vernehmungsbeamten unter Einbeziehung eines Fragenkataloges des Verteidigers); Zeugenbefragung; Vertrauensperson; Fairness des Verfahrens; Beweiswürdigung (Zeuge vom ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Telefonüberwachungsmaßnamen; Anforderungen an Beweiswürdigung bei Zeugen vom Hörensagen; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Angaben des Führungsbeamten gesperrter Vertrauenspersonen der Polizei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01
    In einem solchen Falle bedarf es regelmäßig der Bestätigung dieser Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen (BGH NStZ 1994, 502 m.w. Nachw.).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Vor diesem Hintergrund hat die Strafkammer die Aussage des Zeugen und deren Genese bewertet und darüber hinaus - zutreffend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93; BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1997 - 2 StR 34/97 mwN) - in der Hauptverhandlung weitere Beweise erhoben, "welche die Angaben des Zeugen N. bzw. die genannte Einlassung der Angeklagten stützen" (UA S. 24).
  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

    Dort müssen V-Personen von vornherein mit einer Offenbarung der von ihnen übermittelten Informationen jedenfalls durch die Vernehmung ihres Quellenführers in der mündlichen Verhandlung rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, NStZ-RR 2002, S. 176; Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, juris, Rn. 3 ff.; Urteil vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 -, NStZ 2004, S. 345 ).
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    In solchen Fällen sind jedoch strenge Anforderungen an die Tragfähigkeit einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung zu stellen, weil der Tatrichter die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben nicht originär, sondern nur vermittelt über Berichte anderer beurteilen kann (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 28; NStZ-RR 2002, 176).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Er lässt außer Acht, dass eine Sperrerklärung analog § 96 StPO dem Gericht die Einführung und Verwertung von Beweissurrogaten für das gesperrte Beweismittel in die Hauptverhandlung nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 57, 250 [Verlesung von Niederschriften]; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 -, juris; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2001 - 1 StR 523/00 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, juris), solange die Sperrerklärung nicht willkürlich, offensichtlich rechtsfehlerhaft oder ohne Angaben von Gründen erlassen worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris).

    Der Rückgriff auf Beweissurrogate infolge einer Sperrerklärung verpflichtet das Tatgericht zu besonders vorsichtiger Beweiswürdigung und zu besonderen Begründungsanforderungen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84 -, juris; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 5 StR 550/92 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, juris).

  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06

    Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • KG, 24.07.2012 - 161 Ss 99/12

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf die Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - = NJW 2001, 2245; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 - = NStZ-RR 2002, 176 und vom 20. Juni 1994 - 5 StR 283/94 - = NStZ 1994, 502; Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 - = NStZ 1996, 291; Diemer in KK-StPO 6. Aufl., § 250 Rdn. 13).
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