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   BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18   

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BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18 (https://dejure.org/2019,45191)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2019 - 1 StR 545/18 (https://dejure.org/2019,45191)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 (https://dejure.org/2019,45191)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung (Belehrungspflicht bei Unterbreiten eines Verständigungsvorschlages: objektiver Maßstab, ob ein Verständigungsvorschlag vorliegt, keine ausdrückliche Benennung erforderlich); Mitteilung über ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 257c Abs. 5 StPO, § 257c StPO, §§ 202a, 257b StPO, § 257c Abs. 4 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 257b StPO

  • Wolters Kluwer

    Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung; Grundsatz des fairen Verfahrens hinsichtlich Verletzung der Belehrungspflicht

  • rewis.io

    Pflicht zur Belehrung des Angeklagten über verständigungsbezogene Erörterung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung; Grundsatz des fairen Verfahrens hinsichtlich Verletzung der Belehrungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht zur Belehrung des Angeklagten über verständigungsbezogene Erörterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 237
  • StV 2021, 15
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).

    Wegen des vom Vorsitzenden dabei durch die sprachliche Verknüpfung "im Falle' unzweideutig hergestellten Konnexes zwischen dem Geständnis und der Bewährungsstrafe handelt es sich auch nicht um einen bloßen Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses oder die Offenlegung der voraussichtlichen Straferwartung (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 228; BGH aaO).

    Der hiermit einhergehenden Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit hätte durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO Rechnung getragen werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237).

  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).

    So hätte der Vorsitzende den Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18).

  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18

    Verständigung (erforderliche Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung:

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    So hätte der Vorsitzende den Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18).

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).

  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17

    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung;

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).
  • BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16

    Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Zwar ist mangels ausdrücklicher Zustimmungserklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16 und vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 mwN) keine formelle Verständigung zustande gekommen.
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10

    Informelle Absprache und formelle Verständigung (nicht eingehaltene informelle

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Durch das Unterbleiben dieser Belehrung wurde der Angeklagte über Bedeutung und Folgen seines Prozessverhaltens im Unklaren gelassen, was mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15

    Zeitpunkt der Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
    Abzugrenzen sind solche Erörterungen, bei denen ein Verfahrensergebnis einerseits und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten andererseits in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19

    Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 1/21 Rn. 2; vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19 Rn. 7; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 8; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 Rn. 11 mwN).

    Steht der Sache nach eine Verständigung inmitten, ist die Einhaltung der hierfür geltenden verfahrensrechtlichen Sicherungen nicht disponibel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 23; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 9).

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteile vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19 und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17; jeweils mwN).

    Abzugrenzen sind danach Erörterungen, bei denen ein bestimmtes Verfahrensergebnis und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von ohne Weiteres zulässigen sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (vgl. § 257b StPO und BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20; Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 11 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 ff.).

    Wegen des vom Landgericht dabei durch die sprachliche Verknüpfung "im Falle" unzweideutig hergestellten Konnexes zwischen dem erhofften Geständnis und der Straferwartung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 11) handelt es sich bei der Äußerung der Strafkammer insbesondere gerade nicht um einen bloß allgemeinen Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses oder eine Offenlegung der voraussichtlichen Straferwartung (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 106; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15).

    So hätte der Vorsitzende die Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14 f.; BGH, Beschlüsse vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 14; vom 6. März 2018 - 5 StR 585/17 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 Rn. 6).

    Die Belehrungspflicht nach § 257c Abs. 5 StPO, mit welcher der Gesetzgeber die Fairness des Verständigungsverfahrens und eine möglichst autonome Entscheidung des Angeklagten sichern wollte (BT-Drucks. 16/12310 S. 15; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 99), wird insbesondere nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass ein dem sachlichen Gehalt nach auf eine Verständigung zielender Vorschlag nicht als solcher benannt oder sogar verkannt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 15).

    Durch das Unterbleiben der erforderlichen Belehrung wurden die Angeklagten über Bedeutung und Folgen ihres Prozessverhaltens im Unklaren gelassen, was mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK) unvereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 14).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Revision: Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche

    Abzugrenzen sind solche Erörterungen, bei denen ein Verfahrensergebnis einerseits und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten andererseits in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (vgl. BGH NStZ 2020, 237; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BayObLG, 02.12.2020 - 202 StRR 105/20

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - Teilhabe des protokollierten

    Der bloße Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses stellt - ebenso wie eine hier ohnehin nicht erfolgte Offenlegung der voraussichtlichen Straferwartung - keine (informelle) Verständigung dar (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10 = BVerfGE 133, 168; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - 1 StR 545/18 = NStZ 2020, 237 = NZWiSt 2020, 188).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 37/21

    Auslösung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei der Unterredung ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht worden wären (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10 = BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 = StraFo 2013, 153 = StV 2013, 353 = EuGRZ 2013, 212 = JR 2013, 315 = NZWiSt 2013, 211 = JZ 2013, 676 = AnwBl 2013, 381; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - 1 StR 545/18 = NStZ 2020, 237 = NZWiSt 2020, 188 = StV 2021, 15; 06.12.2018 - 1 StR 343/18 = StV 2019, 376 = NStZ 2019, 484; Urt. v. 23.07.2015 - 3 StR 470/14 = StraFo 2016, 25 = StV 2016, 81 = NJW 2016, 513 = NStZ 2016, 221 = BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 4).
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