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   BGH, 29.01.1952 - 1 StR 545/51   

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https://dejure.org/1952,4004
BGH, 29.01.1952 - 1 StR 545/51 (https://dejure.org/1952,4004)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1952 - 1 StR 545/51 (https://dejure.org/1952,4004)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51 (https://dejure.org/1952,4004)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 1 StR 545/51
    Die nach dem damaligen Rechtszustand wie nach dem seit dem 1. Januar 1950 in Kraft befindlichen Gesetz Nr. 13 etwa erforderliche Genehmigung ist also erteilt (vgl. Urt des Senats vom 6. November 1951 - 1 StR 27/50).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Daher ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden als Beweismittel gemäß § 249 StPO verlesen werden können (RGSt 36, 371, 372; 51, 93, 94; BGH, Urteile vom 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51; vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 und vom 2. Juli 1974 - 1 StR 130/74).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84

    zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis:

    Dabei hat der Bundesgerichtshof jedoch in dem Umstand eines zweimonatigen ununterbrochenen Zwangsaufenthalts ein wesentliches Indiz dafür gesehen, daß die bisherige Wohnung während der Abwesenheit des Inhaftierten nicht mehr der räumliche Mittelpunkt seines Lebens gewesen sei (BGH NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76]; vgl. auch BGH Beschluß vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 545/51 = LM § 37 StPO Nr. 1; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 718, 719).
  • BGH, 05.03.1953 - 4 StR 864/51

    Rechtsmittel

    Über ein solches Verlangen befindet der Tatrichter nach seinem freien Ermessen, das nur durch seine Pflicht zur Ermittlung der Wahrheit nach § 244 Abs. 2 StPO gebunden ist (vgl. Loewe-Rosenberg, StPO, 19. Aufl. § 244 Anm. 14; BGH Urt v. 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51).
  • BGH, 24.03.1971 - 3 StR 3/69

    Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in Tateinheit mit Teilnahme an einer

    Diese Äußerung hätte nach § 251 Abs. 2 StPO verlesen und verwertet werden dürfen, unbeschadet der Tatsache, daß sie gerade zum Zwecke der Verwertung im Strafprozeß abgefaßt worden wäre (BGH, Urt. vom 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51 S. 7 UA).
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