Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1875
BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55 (https://dejure.org/1956,1875)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1956 - 1 StR 546/55 (https://dejure.org/1956,1875)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55 (https://dejure.org/1956,1875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 365/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Das gilt auch von einer geschlechtlichen Triebhaftigkeit, wenn sie derart stark ausgeprägt ist, daß ihr Träger der Versuchung zur Unzucht selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, oder wenn sie infolge ihrer naturwidrigen Richtung den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung des Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, selbst wenn der Trieb nur von durchschnittlicher Stärke ist (vgl. BGH 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955, 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955; vgl. auch BGH NJW 1955, 1726 Nr. 19).

    Diese Besonderheiten in der Person des Angeklagten und in der Art seiner Unzuchtshandlungen machten die ausdrückliche Erörterung der Frage notwendig, ob der Beschwerdeführer zur Tatzeit nicht an einer krankhaften Störung des Willens- oder Trieblebens in dem oben erörterten Sinne gelitten hat, insbesondere ob er infolge einer mit seinen Trieb verbundenen Persönlichkeitsentartung noch hinreichend imstande war, gegen seine, naturwidrige Veranlagung anzukämpfen (vgl. BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955).

  • BGH, 02.03.1951 - 3 StR 6/51
    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Nur in diesem Falle würde das Urteil auf der verfahrenswidrigen Bekanntmachung der Ablehnung des Beweisantrages beruhen (§ 337 Abs. 1 StPO; vgl. BGH 3 StR 6/51 vom 2. März 1951 = NJW 1951, 412 Nr. 26).
  • BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Freilich verlangt das Gesetz zur Währung des Rechtsfriedens bewußt, daß ein Mensch durch Anspannung aller seiner inneren Kräfte auch Neigungen überwindet, die aus einem abartigen Geschlechtstrieb erwachsen (vgl. BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, angef. in MDR 1953, 146 zu § 51 Abs. 2 StGB); bloße Willenaschwäche oder sonstige Charaktermängel rechtfertigen die Anwendung des § 51 StGB nicht.
  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Sollte die Strafkammer in der neuen Hauptverhandlung zu dem Ergebnis kommen, daß der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Taten nur erheblich vermindert zurechnungsfähig war, so wird sie sich auch darüber schlüssig werden müssen, ob etwa anstelle der Sicherungsverwahrung die Unterbringung des Beschwerdeführers in einer Heil- oder Pflegeanstalt (§ 42 b StGB) anzuordnen ist (vgl dazu BGHSt 5, 312).
  • BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Das gilt auch von einer geschlechtlichen Triebhaftigkeit, wenn sie derart stark ausgeprägt ist, daß ihr Träger der Versuchung zur Unzucht selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, oder wenn sie infolge ihrer naturwidrigen Richtung den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung des Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, selbst wenn der Trieb nur von durchschnittlicher Stärke ist (vgl. BGH 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955, 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955; vgl. auch BGH NJW 1955, 1726 Nr. 19).
  • BGH, 02.12.1955 - 1 StR 482/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Daß ein im klinisch-psychiatrischen Sinne nicht geistesgestörter Täter auf Grund seiner abartigen geschlechtlichen Triebhaftigkeit nicht einmal über ein gewisses, wenn auch erheblich vermindertes Hemmungsvermögen verfügt, kann nur in besonders gearteten Ausnahmefällen anerkannt werden (BGH 1 StR 482/55 vom 2. Dezember 1955).
  • BGH, 08.02.1955 - 1 StR 475/54
    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Wie u.a. der erkennende Senat in seinem Urteil 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955 (LM StGB § 51 Abs. 1 Nr. 5) dargelegt hat, fallen hierunter nicht nur Geisteskrankheiten im klinisch-psychiatrischen Sinne, sondern alle Arten von Störungen, sei es der Verstandestätigkeit, sei es des Willens-, Gefühls- oder Trieb lebens, welche die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen (vgl. auch RGSt 73, 121; RG DR 1939, 1066 Nr. 2).
  • RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38

    Zur Anwendung des § 51 StGB.

    Auszug aus BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
    Wie u.a. der erkennende Senat in seinem Urteil 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955 (LM StGB § 51 Abs. 1 Nr. 5) dargelegt hat, fallen hierunter nicht nur Geisteskrankheiten im klinisch-psychiatrischen Sinne, sondern alle Arten von Störungen, sei es der Verstandestätigkeit, sei es des Willens-, Gefühls- oder Trieb lebens, welche die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen (vgl. auch RGSt 73, 121; RG DR 1939, 1066 Nr. 2).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Das gilt auch von einer geschlechtlichen Triebhaftigkeit, die - bei normaler Richtung - derart stark ausgeprägt ist, daß ihr der Träger selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, oder die infolge ihrer Naturwidrigkeit den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung des Triebs nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, selbst wenn der naturwidrige Trieb nur von durchschnittlicher Stärke ist (u.a. BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956, 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956, 1 StR 72/56 vom 27. April 1956, 1 StR 288/56 vom 28. September 1956, 1 StR 482/55 vom 2. Dezember 1956).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 529/55

    Rechtsmittel

    Das gilt auch von einer geschlechtlichen Triebhaftigkeit, wenn sie derart ausgeprägt ist, daß ihr Träger der Versuchung zur Unzucht selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, oder wenn sie infolge ihrer naturwidrigen Richtung den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er aus diesem Grunde nicht die erforderlichen Hemmungen zur Bekämpfung seines Triebes aufbringt (BGH 2 StR 365/54vom 18. Januar 1955, 1 StR 482/55 vom 2. Dezember 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956; vgl auch BGHSt 8, 113).

    Daß ein im ärztlichen Sinne nicht geistesgestörter Täter wegen seiner abartigen geschlechtlichen Triebhaftigkeit nicht einmal über ein gewisses, wenn auch erheblich vermindertes Hemmungsvermögen verfügt, kann nur in ganz besonders gearteten Fällen angenommen werden (BGH 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956).

  • BGH, 27.04.1956 - 1 StR 72/56

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat - vgl insbesondere 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955 (LM Nr. 5 zu § 51 Abs. 1 StGB = MDR 1955, 368), 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956 (zu 895 KLs 192/55 des Landgerichts Nürnberg-Fürth) und 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956 (zu 628 KLs 129/55 des Landgerichts Nürnberg-Fürth) - fallen hierunter nicht nur Geisteskrankheiten im klinisch-psychiatrischen Sinne, sondern alle Arten von Störungen, sei es der Verstandestätigkeit, sei es des Willens-, Gefühls- oder Trieb lebens, welche die bei einem normalen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen.

    Daß ein im klinisch-psychiatrischen Sinne nicht geistesgestörter Täter auf Grund seiner abartigen geschlechtlichen Triebhaftigkeit nicht einmal über eine gewisse, wenn auch erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit verfügt, kann nur in ganz besonder gearteten Fällen angenommen werden (vgl. die oben angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats 1 StR 482/55.vom 2. Dezember 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956 und 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956).

  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Er darf nur nicht eine erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit ohne eigene Prüfung allein deshalb bejahen, weil sie in einem früheren Verfahren angenommen worden ist (vgl. BGH 2 StR 269/55vom 25. Oktober 1955, 4 StR 260/55 vom 27. Oktober 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956).
  • BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56

    Rechtsmittel

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ihn die naturwidrige Richtung des Triebes in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann, mag der Trieb auch nur von durchschnittlicher Stärke sein (unveröffentlichtes Urteil des BGH vom 10.1.1956 - 1 StR 546/55 -).
  • BGH, 28.09.1956 - 1 StR 288/56

    Rechtsmittel

    Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift scheidet allerdings dann aus, wenn die Nichtzügelung des Triebes auf einem bloßen Charaktermangel oder einer sittlichen Schwäche beruht, ohne daß diese Ausfallserscheinungen auf eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit im dargelegten Sinne zurückzuführen sind (BGH NJW 1955, 1726 Nr. 19, vgl auch BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, aufgeführt bei Dallinger in MDR 1953, 146, sowie die in diesen Entscheidungen angeführten weiteren Erkenntnisse des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, ferner BGH 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955 = LM Nr. 5 zu § 51 Abs. 1 StGB, 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956, 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956, 1 StR 72/56 vom 21. April 1956).
  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56

    Rechtsmittel

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ihn die naturwidrige Richtung des Triebes in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann, mag der Trieb auch nur von durchschnittlicher Stärke sein (unveröffentlichtes Urteil des BGH vom 10.1.1956 - 1 StR 546/55 -).
  • BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58

    Rechtsmittel

    Sie ist, wie der Bundesgerichtshof schon in seinen nichtveröffentlichten Erteilen 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956 und 5 StR 536/56 vom 19. März 1957 ausgeführt hat, eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn sie den Menschen in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann.
  • BGH, 05.07.1956 - 4 StR 230/56

    Rechtsmittel

    Derartige Abartigkeiten des Geschlechtstriebes können aber im einzelnen Falle Kranicheitswert haben, wenn die naturwidrige Richtung des Triebes ihren Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann, mag der Trieb auch nur von durchschnittlicher Stärke sein (BGH 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956;1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956;5 StR 57/56 vom 4. April 1956 und die dort aufgeführte weitere Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht