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BGH, 10.11.1999 - 1 StR 548/99 |
Zitiervorschläge
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"auch für das Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe"
Auslegung als Antrag nach § 397a Abs. 1 StPO, nicht § 397a Abs. 2 StPO, wenn die Voraussetzungen des ersteren vorliegen
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO
Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung - Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Bestellung eines Beistandes
- Judicialis
StPO § 300; ; StPO § 397a Abs. 1; ; StPO § 397a Abs. 2; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397 a
Auslegung eines PKH-Antrages als Antrag auf Bestellung eines Beistandes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen …
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 1 StR 548/99
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).