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   BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18   

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https://dejure.org/2019,35716
BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18 (https://dejure.org/2019,35716)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2019 - 1 StR 551/18 (https://dejure.org/2019,35716)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 (https://dejure.org/2019,35716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 357 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 73 c Satz 1 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 5 VAG, § 134 BGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines dem betreuten Vermögen zugefügten Nachteils als jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße; Nachteil als sog. Gefährdungsschaden; Gewährung von Versicherungsschutz für die Bauherren als sog. Vermögensschutzgarantie

  • rewis.io

    Vermögensnachteilsgleiche Vermögensgefährdung durch Abschluss wirtschaftlich nachteiliger Verträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Vorliegen eines dem betreuten Vermögen zugefügten Nachteils als jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße; Nachteil als sog. Gefährdungsschaden; Gewährung von Versicherungsschutz für die Bauherren als sog. Vermögensschutzgarantie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kein untreuerelevanter Nachteil bei jederzeitiger Bereitschaft zum Ersatz des Schadens und Bereithaltung von Ersatzmitteln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen eines dem betreuten Vermögen zugefügten Nachteils

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    b) Im Fall einer erneuten Verurteilung des Angeklagten W. wird bei der Strafrahmenwahl ein Absehen von der Regelwirkung unter Berücksichtigung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2018 - 5 StR 528/17 Rn. 7 und Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18 Rn. 2 jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 528/17

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse bezüglich einer DNA-Spur

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    b) Im Fall einer erneuten Verurteilung des Angeklagten W. wird bei der Strafrahmenwahl ein Absehen von der Regelwirkung unter Berücksichtigung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2018 - 5 StR 528/17 Rn. 7 und Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18 Rn. 2 jeweils mwN).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; BGH aaO Rn. 23 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Denn an einem Nachteil fehlt es, wenn der Täter jederzeit zum Ersatz des Schadens fähig und bereit ist und hierfür ständig eigene flüssige Ersatzmittel bereithält, die den Ausgleich ermöglichen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 17 und vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182 Rn. 27).
  • BGH, 19.09.2018 - 1 StR 194/18

    BGH hebt Verurteilung von Pforzheimer Oberbürgermeisterin und Stadtkämmerin wegen

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden;

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Die Aufhebung der Schuldsprüche ist analog § 357 StPO auf die Einziehungsbeteiligten zu erstrecken, weil der Rechtsfehler sie gleichermaßen betrifft (zur entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf Einziehungsbeteiligte vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Die Teilaufhebung der Strafaussprüche lässt die ohne Rechtsfehler ergangenen Kompensationsentscheidungen unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01

    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Dies führt im Hinblick auf Letzteren auch zur Aufhebung des - an sich rechtsfehlerfreien - Schuldspruchs wegen des vom Landgericht tateinheitlich hierzu abgeurteilten unbefugten Betreibens eines Versicherungsgeschäftes (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Denn dann wäre der Tatbestand der Untreue bereits durch den Vertragsschluss vollendet und durch die später auf Grundlage des Vertrages geleisteten Zahlungen an die i. der Gefährdungsschaden nur vertieft worden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06 Rn. 13; ähnlich BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 259/10 Rn. 13 f.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 266 Rn. 194; siehe weitergehend auch LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 266 Rn. 213).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18
    Denn an einem Nachteil fehlt es, wenn der Täter jederzeit zum Ersatz des Schadens fähig und bereit ist und hierfür ständig eigene flüssige Ersatzmittel bereithält, die den Ausgleich ermöglichen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 17 und vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182 Rn. 27).
  • BGH, 30.09.2010 - 5 StR 259/10

    Beweiswürdigung; Untreue (treuwidrige Handlungen mit Bezug auf bereits

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    (1) § 357 Satz 1 StPO ist beim Verfahrenshindernis der Verjährung anzuwenden (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 52; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10 Rn. 10; vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94 Rn. 1 und vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71 Rn. 11 ff., BGHSt 24, 208, 210 f.) und gilt in entsprechender Anwendung für Einziehungsbeteiligte (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 31; vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15; vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 54 und vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 10).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 177/21

    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug, Begründung von konkreten Ansprüchen

    aa) Vollendete Betrugstaten in Gestalt der auf Aufrechterhaltung der Vergütungsvereinbarung beziehungsweise Abschluss der Erstattungsvereinbarungen gerichteten Täuschungen (Eingehungsbetrug) kämen nur dann in Betracht, wenn nach den konkreten Umständen des Vertragsschlusses und dem jeweiligen Vertragsinhalt bereits mit den jeweiligen Vereinbarungen konkrete Ansprüche der Vertragspartner (A. OHG; B.) auf Zahlung beziehungsweise Erstattung überhöhter Beträge begründet worden wären, die nach der gebotenen Gesamtsaldierung (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 1 StR 6/21 Rn. 9; vom 23. Oktober 2019 - 1 StR 444/19 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 17 mwN) aufgrund des täuschungsbedingt unausgewogenen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2018 - 1 StR 13/18 Rn. 9 mwN) zu einem messbaren Vermögensnachteil bei den Versicherern geführt hätten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 1 StR 6/21 Rn. 9; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 18 und vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15 Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 32; BVerfGE 130, 1, 47 ff.).

    Weitergehende, bereits durch den Vertragsschluss beziehungsweise die unterbliebene Vertragsänderung unmittelbar verursachte Schäden wären in Anbetracht der ungewissen Entwicklung des Zustands der Patientinnen und ihres Versorgungsbedarfs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise dem täuschungsbedingten Unterlassen einer Vertragsanpassung im Fall K. zumindest nicht bezifferbar (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 1 StR 6/21 Rn. 9; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 19 und vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15 Rn. 9; Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 32; BVerfGE 130, 1, 47 ff.).

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 518/19

    Urteilsgründe (erforderliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten)

    Die Aufhebung ist demgemäß auch entsprechend § 357 Satz 1 StPO auf die nicht revidierende Einziehungsbeteiligte G. Ltd. zu erstrecken (zur entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf Einziehungsbeteiligte vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 31 und vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 6/21

    Betrug (Vermögensschaden durch Täuschung über fehlenden Willen zur Vertragstreue:

    Hierfür wäre nicht nur ein Vergleich der Vermögenslagen des jeweiligen Krankenversicherungsunternehmens unmittelbar vor und nach dem Vertragsschluss sowie die Feststellung einer sich hieraus jeweils ergebenden negativen Vermögensbilanz erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 31 f. mwN und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16 Rn. 33 f.; Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 StR 36/19 Rn. 13 mwN), sondern insbesondere auch eine konkrete Beschreibung und Bezifferung des jeweiligen Vermögensschadens (vgl. BVerfGE 130, 1, 48; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 32; Beschluss vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 19 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

    Zum Vermögen gehört nach dem nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen wirtschaftlichen Vermögensbegriff (vgl. BGH, Urteil v. 11. April 2018 - 5 StR 595/17 -, juris Rn. 21) die Gesamtheit der geldwerten Güter einer natürlichen oder juristischen Person abzüglich der Verbindlichkeiten (BGH, Beschl. v. 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Das Landgericht hat demnach offensichtlich bereits im Eingehen der Zahlungsverbindlichkeit (§ 433 Abs. 2 BGB) einen Betrugsschaden als bewirkt angesehen; indes ist damit ein Vermögensschaden weder konkret beschrieben noch beziffert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, BVerfGE 130, 1 Rn. 178; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 1 StR 171/19 Rn. 32; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 19).
  • BGH, 24.03.2021 - 1 StR 13/21

    Einziehung (Voraussetzungen einer Einziehung beim Täter, wenn die Taterträge von

    Der Senat hat die Verurteilungen des Angeklagten O. wegen Untreue in drei Fällen und des Angeklagten W. wegen Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit unbefugtem Betreiben eines Versicherungsgeschäftes - jeweils mit den Feststellungen zu den verursachten Vermögensnachteilen und zum diesbezüglichen Vorsatz - sowie die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den Angeklagten W. in Höhe von 725.608,48 EUR aufgehoben (Beschluss vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18).
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