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   BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90   

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BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung tatsächlich unzutreffender und rechtlich unhaltbarer Behauptungen

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Untreue und Betrugs wegen Verstoßes gegen §§ 140 ff. Strafprozessordnung (StPO) - Rechtmäßigkeit der Bestellung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger trotz Entziehung des Mandats durch den Angeklagten wegen Fehlens des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 2, §§ 64, 142, 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 292
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Es ist grundsätzlich zulässig, den bisherigen Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger zu bestellen; das gilt auch dann, wenn der Wahlverteidiger das Mandat in der Hauptverhandlung unter Hinweis auf ein "gestörtes Vertrauensverhältnis" niedergelegt (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2) oder der Angeklagte ihm das Mandat entzogen hatte (OLG Stuttgart NJW 1979, 559 [OLG Stuttgart 28.04.1978 - 3 Ss 3 73/78]).

    Bei dieser Sachlage kann nicht davon gesprochen werden, die Bestellung der Pflichtverteidiger sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1 und 2).

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Gekennzeichnet ist eine natürliche Handlungseinheit durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, daß sich das Gesamttätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht (BGHSt 4, 219, 220; siehe auch BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] und 230; 26, 284; BGH StV 1987, 391).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Aus dem Schweigen des Protokolls kann ebensowenig wie aus dem der Urteilsgründe in der Regel gefolgert werden, der Tatrichter habe die Frage der Nichtvereidigung eines Zeugen im Rahmen der Ermessensvorschrift des § 61 StPOübersehen oder nicht ausreichend geprüft (vgl. auch BGH, Urteile vom 2. April 1969 - 4 StR 102/69; 13. November 1970 - 1 StR 412/70; 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Gekennzeichnet ist eine natürliche Handlungseinheit durch einen solchen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, daß sich das Gesamttätigwerden an sich auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht (BGHSt 4, 219, 220; siehe auch BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] und 230; 26, 284; BGH StV 1987, 391).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Zwar kann auch der bei einem Betrug Getäuschte, der selbst nicht Vermögensinhaber ist, Verletzter im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO sein, wenn er durch die Tat des Angeklagten in die Gefahr gebracht wird, als Teilnehmer an seiner Tat verdächtigt zu werden (BGHSt 17, 248; BGHR StPO § 61 Nr. 2 Verletzter 1).
  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Aus dem Schweigen des Protokolls kann ebensowenig wie aus dem der Urteilsgründe in der Regel gefolgert werden, der Tatrichter habe die Frage der Nichtvereidigung eines Zeugen im Rahmen der Ermessensvorschrift des § 61 StPOübersehen oder nicht ausreichend geprüft (vgl. auch BGH, Urteile vom 2. April 1969 - 4 StR 102/69; 13. November 1970 - 1 StR 412/70; 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Stuttgart, 28.04.1978 - 3 Ss (3) 73/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung; Verstoß gegen die prozessuale

    Auszug aus BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90
    Es ist grundsätzlich zulässig, den bisherigen Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger zu bestellen; das gilt auch dann, wenn der Wahlverteidiger das Mandat in der Hauptverhandlung unter Hinweis auf ein "gestörtes Vertrauensverhältnis" niedergelegt (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2) oder der Angeklagte ihm das Mandat entzogen hatte (OLG Stuttgart NJW 1979, 559 [OLG Stuttgart 28.04.1978 - 3 Ss 3 73/78]).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87

    Wirkstoffgehalt von Cannabisharz

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.
  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zugelassen worden (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 11, 12; BGH, Beschluß vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00).
  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Kommt er dieser Pflicht etwa aus Unkenntnis nicht nach, so kann die Revision zwar als unzulässig verworfen werden, dies jedoch nur dann, wenn eine Korrektur der Entscheidung, die auf Grund eines dem Angeklagten nicht zurechenbaren Fehlers eines Justizangehörigen ergangen ist, durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - von Amts wegen oder auf Antrag - ermöglicht wird (vgl. zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6 Nachbesserung).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedenfalls auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde zwar nicht insgesamt unzulässig ist, die Verfahrensrüge aber wegen eines Fehlers der Justiz offensichtlich nicht in einer Weise ausgeführt wird, die den Anforderungen des § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG genügt (vgl. zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung zur Ausführung der Verfahrensrüge bei Verschulden des Rechtspflegers auch BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Der Angeklagte macht zwar Schwierigkeiten bei der Protokollierung geltend - "ich (musste) quasi jeden Punkt gegenüber der Rechtspflegerin vertreten, erläutern und verteidigen" (Antragsschrift S. 6) - indes keine Umstände, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6; BGH NStZ 2006, 585).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ergebnislose Vorführung vor dem

    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 593/12

    Keine Nachholung oder Nachbesserung von unzulässigen Verfahrensrügen trotz

    b) Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Nachbesserung von Verfahrensrügen kommt nicht in Betracht, da keine Umstände vorgetragen oder sonst erkennbar sind, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 13).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 508/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einstellung des Verfahrens bei

    Er kommt zwar in Betracht, wenn eine Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle nach § 345 Abs. 2 StPO zu Unrecht verweigert wird (vgl. BGH wistra 1992, 148).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 313/01

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag zur Vervollständigung von Verfahrensrügen;

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - I Ws 118/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 311/12

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei nicht formgerecht angebrachten

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - 2 Ss OWi 10/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94

    Veränderung der Anklage - Rechtlicher Hinweis - Allein- und Mittäterschaft

  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

  • OLG Hamm, 02.04.2002 - 3 Ss OWi 182/02

    Rechtsbeschwerdebegründung, Protokoll der Geschäftsstelle, Bezugnahme auf Anlage

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

  • BGH, 24.11.1993 - 4 StR 658/93

    Beschwer bei Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages weil keine Frist versäumt

  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 430/93

    Antrag auf Nachbesserung wegen der Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 152/93

    Wiedereinsetzung zum Zwecke der Nachholung oder Nachbesserung einer Rüge der

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 633/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer nicht formgerecht

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