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   BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92   

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BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92 (https://dejure.org/1992,2007)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1992 - 1 StR 554/92 (https://dejure.org/1992,2007)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - 1 StR 554/92 (https://dejure.org/1992,2007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person beim Raub - Qualifikation des Raubes durch Fesselung des Tatopfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 945 (Ls.)
  • NStZ 1993, 79
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein zur Fesselung des Tatopfers dienendes Gerät, wie es die Angeklagten verwendeten, das Qualifikationsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (NJW 1989, 2549).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Allein seine Vorstellung und sein Wille sind für den Finalzusammenhang maßgebend (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331 und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79; Beschluss vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, StV 1990, 159, 160).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    a) Soweit A. R. als Opfer der Nötigung in Betracht kommt, fehlt es an der für § 249 StGB erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3 und 5).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16

    Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler

    Nach seiner Vorstellung soll mit dem Nötigungsmittel körperlicher Widerstand überwunden oder aufgrund der Zwangswirkung unterlassen und es ihm hierdurch ermöglicht werden, den Gewahrsam zu brechen (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331, und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5).
  • OLG Hamm, 13.09.2016 - 9 U 158/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Steht fest, dass der Geschädigte im Bereich einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle gestürzt ist, spricht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH U.v. 14.12.1993 - VI ZR 271/91 - juris, NJW 1993, 945 u.v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07 - juris, MDR 2008, 971) der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich hier die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht im Sinne der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenereignis ausgewirkt hat.
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Damit hat er als Täter eines Raubes ein sonstiges Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NStZ 1993, 79; NStZ-RR 2003, 328 10 (zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB)) bei sich geführt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern oder zu unterbinden.
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00

    Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer

    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß die Gewaltanwendung oder die Drohung als Mittel eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16

    Schwerer Raub (Beisichführen eines Mittels, um den Widerstand einer anderen

    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 249/02

    Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des

    Damit stellt sich die Wegnahme nach vollendeter Tötung als Raub im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB dar, weil die zuvor angewandte, in der Tötung liegende Gewalt entsprechend seiner Vorstellung Mittel zur Wegnahme war (BGH NStZ 1993, 79).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

  • BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von

  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93

    Bewertung einer Kindesentführung bei nie vorgelegener akuter Lebensgefahr der

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