Rechtsprechung
BGH, 24.06.2009 - 1 StR 556/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
Unzulässiger Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge (Antragsfrist; Zurechnung von Verteidigerverschulden; beschränkte Aufklärungspflicht des Verteidigers; gebotene Glaubhaftmachung des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kenntnis der tatsächlichen Umstände als Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S.d. § 356a S. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45 Abs. 2; StPO § 356a
Kenntnis der tatsächlichen Umstände als Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S.d. § 356a S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 196
- NStZ-RR 2012, 197
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …
Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 556/07
Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 7 m.w.N.).Dazu, dass sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge zurechnen lassen muss, vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 16 ff.
Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 - m.w.N.), auch nicht deswegen, weil der Beschwerdeführer auf den Antrag des Generalbundesanwalts erwidert hatte (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 - und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 20).
- BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 556/07
Dies entspricht der Ratio des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 und 3 StPO und gibt daher gerade keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07).Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 - m.w.N.), auch nicht deswegen, weil der Beschwerdeführer auf den Antrag des Generalbundesanwalts erwidert hatte (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 - …und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 20).
- BGH, 22.08.2007 - 1 StR 233/07
Rechtliches Gehör (keine Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidung)
Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 556/07
Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 - m.w.N.), auch nicht deswegen, weil der Beschwerdeführer auf den Antrag des Generalbundesanwalts erwidert hatte (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 - …und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 20).
- BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge muss sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden zurechnen lassen, weil es sich in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, vom 17. Juli 2009 - 5 StR 353/08 -, vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07 - und vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315). - BGH, 19.10.2010 - 1 StR 510/10
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Darlegung des …
Die schlichte Erklärung des von der Fristversäumung Betroffenen genügt hierzu regelmäßig und insbesondere im vorliegenden Fall nicht (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07, Rn. 6).