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   BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74   

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https://dejure.org/1975,2296
BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74 (https://dejure.org/1975,2296)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1975 - 1 StR 559/74 (https://dejure.org/1975,2296)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74 (https://dejure.org/1975,2296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Einwand der örtlichen Unzuständigkeit - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei; Einwand der örtlichen Unzuständigkeit; Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74
    Zur Frage, inwieweit trotz verminderter Schuldfähigkeit eine Strafmilderung abgelehnt werden kann, wird auf BGHSt 7, 28, 31 verwiesen.
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74
    Wenn dieser aber - wie sich aus den Urteilsfeststellungen (UA S. 8) ergibt - im Auftrag von Agenten der Zollfahndung die Kaufverhandlungen geführt hat, um die Angeklagten der Zollfahndung zuzuführen, liegt in seiner Person keine Straftat vor, da ihm der auf den Erfolg der Haupttat gerichtete Wille fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 - und vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74
    Wenn dieser aber - wie sich aus den Urteilsfeststellungen (UA S. 8) ergibt - im Auftrag von Agenten der Zollfahndung die Kaufverhandlungen geführt hat, um die Angeklagten der Zollfahndung zuzuführen, liegt in seiner Person keine Straftat vor, da ihm der auf den Erfolg der Haupttat gerichtete Wille fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 - und vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 77/21

    Rüge der örtlichen Zuständigkeit (keine erneute Überprüfung des Vorliegens eines

    Auch wenn die Mehrzahl der angeklagten übrigen Taten keinen originären Gerichtsstand im Bezirk des Landgerichts Lübeck haben, sondern in dem des Landgerichts Kiel, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Zigarettenlieferungen in den Taten 1 bis 4 letztlich mit dem dortigen Bestimmungsort beendet wurden, ergab sich für die Staatsanwaltschaft Lübeck keine Verpflichtung zur Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Kiel zwecks dortiger Anklageerhebung zum Landgericht Kiel (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln -

    Denn das unerlaubte Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt (BGH, Strafverteidiger 1981, 276), auch wenn der Täter den verbotenen Umsatz von Betäubungsmitteln in seinen Willen aufgenommen haben muß (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urteil vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80).
  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81

    Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4

    Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1975 - 1 StR 559/74; Urt. v. 21.10.1975 - 1 StR 445/75; Urt. v. 12.5.1976 - 2 StR 168/76; Urt. v. 17.8.1976 - 1 StR 355/76; Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77; Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78; Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78; Beschl. v. 16.3.1981 - 3 StR 16/81, teilweise abgedruckt bei Schmidt MDR 1979, 884, 886 und Körner NStZ 1981, 16, 18).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches

    Wer sich als polizeilicher Lockspitzel an einem Rauschgiftgeschäft beteiligt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar (BGH, Urteile vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80; vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74 und vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72; Schmidt in MDR 1980, 969, 972) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78].
  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 445/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter einen besonders schweren Fall in doppelter Hinsicht annimmt, nämlich einmal wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge und sodann allgemein nach § 11 Abs. 4 Satz 1 BetMG unter Mitberücksichtigung einer großen Menge (BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74).
  • BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80

    Verstoßen von CID-Beamten gegen ein gesetzliches Verbot und die guten Sitten bei

    Denn die CID-Beamten haben weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten verstoßen, indem sie - ersichtlich in Zusammenarbeit mit der deutschen Kriminalpolizei - zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenüber dem Angeklagten und H. zum Schein als Betäubungsmittelkäufer auftraten und sie veranlaßten, ihnen gegen Übergabe der 6.000,00 DM 1 kg Haschisch zu liefern (vgl. BGH, Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urt. vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; BGH GA 1975, 333; a.A. Franzheim NJV 1979, 2014).
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