Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6685
BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89 (https://dejure.org/1989,6685)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1989 - 1 StR 563/89 (https://dejure.org/1989,6685)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 (https://dejure.org/1989,6685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung des Ausspruchs der Gesamtfreiheitsstrafe trotz Entfallen einer Einzelstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89
    Das fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis stand daher jeweils mit den anderen Taten in Tateinheit, ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 29, 288, 291).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Bei dieser Sachlage sind der Diebstahl und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht - wie das Landgericht angenommen hat - tatmehrheitlich begangen; vielmehr bilden sie rechtlich eine Tat (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92).
  • BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch;

    Fährt ein Täter, der nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist, mit dem Auto zum Tatort eines Diebstahls, wartet er im Fahrzeug sitzend auf die plangemäße Tatausführung durch Mittäter und verwendet er das Fahrzeug anschließend zum Abtransport der Beute, so steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit den ihm zuzurechnenden Diebstählen in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 20).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    In diesen Fällen stehen die Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Tat des Diebstahls in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 Rn. 1 und vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 Rn. 2).
  • BGH, 15.08.1991 - 4 StR 328/91

    Vorliegen von Tateinheit

    Das (fortgesetzte) Fahren ohne Fahrerlaubnis stand damit jeweils mit den anderen Taten in Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20), ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 18, 66, 69; 29, 288, 291).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12966
BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89 (https://dejure.org/1989,12966)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1989 - 1 StR 563/89 (https://dejure.org/1989,12966)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1989 - 1 StR 563/89 (https://dejure.org/1989,12966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,12966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht