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   BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76   

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https://dejure.org/1976,5834
BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76 (https://dejure.org/1976,5834)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1976 - 1 StR 568/76 (https://dejure.org/1976,5834)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 (https://dejure.org/1976,5834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung - Zustand höchster Erregung als tiefgreifende Bewusstseinsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76
    Rechtlichen Bedenken begegnet bereits die Begründung, mit der das Schwurgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung eines weiteren Sachverständigen abgelehnt hat (BGHSt 3, 169, 174).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB in seltenen Fällen gegeben sein kann, wenn ein Mensch ohne geistige oder seelische Dauerschäden ausschließlich durch den Höchstgrad seiner Erregung in eine Lage gerät, in der er gänzlich die Selbstbesinnung und die Fassung verliert (BGHSt 11, 20, 23 m. Nachw.).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76
    Ein Täter, dem die Einsicht fehlt, kann schon deshalb keine Hemmungen einschalten (vgl. BGHSt 21, 27, 28; GA 1968, 279 zu § 21 StGB).
  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76
    Faßte er den Entschluß zur Tötung noch bei vorhandener Zurechnungsfähigkeit und begann er mit der Tatausführung (Einnahme der Lauerstellung) noch vor Eintritt der Zurechnungsunfähigkeit, so kann er wegen vollendeten Tötungsdelikts bestraft werden, wenn der spätere Tatablauf, der in die Phase der Zurechnungsunfähigkeit fällt, in den wesentlichen Teilen der ursprünglichen Vorstellung entsprach (BGHSt 23, 133, 135; ähnlich der actio libera in causa).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Vereinzelt ist sogar die "hemmungslose Hingabe an depressive Verstimmungen", die "erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladung führen", als hinreichende Grundlage für einen die Schuldminderung ausschließenden Schuldvorwurf angesehen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie vom 8. Februar 1978 - 3 StR 527/77) und die "Pflicht zur Selbstzügelung" selbst für den Fall bejaht worden, daß der Täter die "Affektentladung durch tödliche Schüsse" nicht voraussehen konnte (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urteil vom 5. April 1977 - 1 StR 144/77).

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, daß der Täter den zu der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie Urt. vom 8. Januar 1987 - 1 StR 658/86 - bei Holtz MDR 1987, 444 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Welche Folgen sich ergeben, wenn der Täter erst während der Tathandlung in einen Zustand nach §§ 20, 21 StGB gerät, hat die Rechtssprechung bisher insbesondere für den Eintritt eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit nach Tatbeginn entschieden (BGHSt 7, 325, 328, 329; 23, 133, 135, 136; siehe auch BGHR StGB § 21 Vorverschulden 3; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77

    Tiefgreifende Bewusstseinsstörung aufgrund eines hochgespannten Affektivzustandes

    Ein Täter, dem die Einsicht fehlt, kann schon deshalb keine Hemmungen einschalten (BGHSt 21, 27, 28; GA 1968, 279 zu § 51 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).

    Der Schuldvorwurf geht dahin, daß der Täter den im Tatzeitpunkt schuldausschließenden Affekt während der Entstehung, also noch vor seiner Tat, durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76; Rudolphi in SK StGB § 20 Rdn. 12).

    Vorwerfbar kann schon die hemmungslose Hingabe an Emotionen sein, die erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladungen führen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).

  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 734/77

    Mordabsicht und Affekttat - Abgrenzung von Geisteskrankheit im strafrechtlichen

    "Ein Täter, dem die Einsicht fehlt, kann schon deshalb keine Hemmungen einschalten" (BGH 1 StR 568/76 vom 14. Dezember 1976).

    Verwiesen wird dazu auf BGH Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - (bei Holtz, MDR 1977, 458), wo es heißt:.

  • BGH, 02.05.1978 - 1 StR 98/78

    Annahme einer tiefgreifenden nicht vermeidbaren Bewusstseinsstörung trotz

    In einem solchen seltenen Ausnahmefall ist die Anwendung des § 20 StGB rechtlich möglich, auch wenn geistige oder seelische Dauerschäden nicht vorliegen (BGHSt 11, 20, 23; Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77

    Voraussetzungen der die Schuldfähigkeit ausschließenden Affektexplosion - Im

    Denn die Rechtsprechung verlangt, daß ein geistig gesunder Mensch seine Leidenschaften und Erregungszustände im Rahmen des Möglichen beherrscht, weil die strafrechtliche Verantwortlichkeit sonst in unerträglichem Umfang beseitigt würde (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz, MDR 1977, 458/459).
  • BGH, 04.12.1979 - 1 StR 642/79

    Annahme eines minder schweren Falls bei Herbeiführen eines affektiven

    Die Strafkammer beruft sich hierbei auf ein Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1976 (1 StR 568/76); dort ist ausgesprochen, es könne vorwerfbar sein "schon die hemmungslose Hingabe an depressive Verstimmungen ... die erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladungen führen.".
  • BGH, 28.11.1978 - 5 StR 679/78

    Schuldunfähigkeit aufgrund Bewusstseinsstörung in Folge eines Affekts

    Die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung ergibt, daß der Tatrichter von den strengen Anforderungen ausgegangen ist, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14.12.1976 - 1 StR 568/76 -(mitgeteilt bei Holtz in MDR 1977, 458) aufgestellt hat.
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