Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,758
BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79 (https://dejure.org/1979,758)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1979 - 1 StR 570/79 (https://dejure.org/1979,758)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 (https://dejure.org/1979,758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der Hauptverhandlung auftauchenden Umständen - Gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln - Sinn und Zweck der Vorschrift des § 265 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Zwar hat er in einem Urteil vom 5. Juli 1977 - 1 StR 284/77 - (NJW 1977, 1830 Nr. 20) zum Ausdruck gebracht, daß er dazu neige, "die mit der Anführung von bloßen Regelbeispielen versehenen Rechtsfolgeänderungen" den "unbenannten Regelungen" gleichzustellen.

    Deshalb hält der Senat den Standpunkt, den er im Urteil vom 5. Juli 1977 - 1 StR 284/77 - (NJW a.a.O.) andeutete, für das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns nicht aufrecht.

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Infolgedessen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß Sinn und Zweck der Vorschrift des § 265 Abs. 2 StPO, die den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zu umfassender Verteidigung geben will (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323), für ihre Anwendung sprechen.
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Gewerbsmäßig handelt, wer eine bestimmte Absicht verfolgt (vgl. BGHSt 1, 383).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Das tatsächliche Vorbringen der Revision ist als bewiesen anzusehen (§ 274 Satz 1 StPO; BGHSt 19, 141, 143) [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62].
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Die Verfallerklärung kann nicht aufrecht erhalten werden, weil sie von der unrichtig berechneten Stoffmenge (vgl. a) ausgeht und nicht erkennen läßt, ob der für die sichergestellte Heroinmenge bezahlte Kaufpreis zugunsten des Angeklagten Berücksichtigung fand (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • RG, 19.11.1936 - 3 D 887/36

    1. Muß der Angeklagte auf die "Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes"

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Infolgedessen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß Sinn und Zweck der Vorschrift des § 265 Abs. 2 StPO, die den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zu umfassender Verteidigung geben will (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323), für ihre Anwendung sprechen.
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Die Gewerbsmäßigkeit eines Handelns wird durch ein subjektives Moment begründet: Der Täter muß die Absicht haben, sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht unbedeutende Einnahmequelle zu verschaffen (BGHSt 1, 383; BGH NJW 1980, 714; OLG Köln NStZ 1991, 585 [OLG Köln 06.08.1991 - Ss 330/91] jew. m.w.Nachw.).

    Diese Feststellungen können Feststellungen zur subjektiven Seite der Gewerbsmäßigkeit nicht ersetzen (vgl. BGH NJW 1980, 714), ebensowenig wie die - auch nicht näher begründete, den Angeklagten aber hier nicht beschwerende - Annahme einer fortgesetzten Tat (vgl. BGHSt 26, 4, 9).

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Darin liegt "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen (BGHSt 26, 167, 173; vgl. auch BGH, Urt. vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz NDR 1980, 274).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Gewerbsmäßigkeit bedeutet, daß der Täter beabsichtigt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 383 und die Nachweise bei Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 43); sie wird also durch ein subjektives Moment begründet (vgl. BGH NJW 1980, 714; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Sein Recht auf umfassende Verteidigung soll möglichst ungeschmälert sein (vgl. BGHSt 2, 85, 87; 2, 371, 373; 13, 320, 325; 18, 66, 68; 18, 288, 289; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79).

    Auch der sich anbahnenden Änderung seiner Rechtsprechung zur Hinweispflicht bei einem durch die Anführung von Regelbeispielen tatbestandsmäßig angereicherten besonders schweren Fall liegen ähnliche Erwägungen zugrunde (vgl. NJW 1977, 1830; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79; vgl. auch Braunsteffer NJW 1978, 60).

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Anders als in einem Fall der vorliegenden Art verhält es sich auch, wenn erst in der Hauptverhandlung die - gesetzlich näher umschriebenen - Merkmale eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall hervortreten (für die Annahme, beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln habe der Täter "gewerbsmäßig" gehandelt, vgl. BGH NJW 1980, 714).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte

    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht