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   BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93   

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https://dejure.org/1993,1782
BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93 (https://dejure.org/1993,1782)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1993 - 1 StR 572/93 (https://dejure.org/1993,1782)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 1 StR 572/93 (https://dejure.org/1993,1782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr zukünftiger Suchttaten - Erwerb kleinerer Rauschgiftmengen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 280
  • StV 1994, 313
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
    Die bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 3; Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93 m.w.N.).

    Einen Erfahrungssatz, daß bei einem Drogenabhängigen grundsätzlich die Gefahr neuer erheblicher Straftaten besteht, gibt es nicht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 3).

  • OLG Hamm, 20.11.1973 - 2 Ws 241/73
    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
    a) Allerdings würde allein der Erwerb kleiner Rauschgiftmengen zum Eigenkonsum für sich allein eine Unterbringung gemäß § 64 StGB noch nicht rechtfertigen können (ebenso OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. Februar 1979 - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
    Ob es sich zum Nachteil des Angeklagten auf die Strafhöhe ausgewirkt haben kann, daß eine Prüfung von § 64 StGB unterblieben ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BGHSt 38, 362 (364)).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
    Die bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 3; Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 326/93

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Vollrauschs -

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
    Voraussetzung hierfür ist, daß den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die neue Hauptverhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Unterbringung führen wird (BGHSt a.a.O. S. 9; Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 326/93).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
    Der aufgezeigte Mangel kann Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann zur Aufhebung des Urteils führen, wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17

    Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen

    Die mitgeteilte Vorstrafe und die Alkoholisierung bei der jetzigen Tat deuten darauf hin, dass ihm auch die für eine Maßnahme nach § 64 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose zu stellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1993 - 1 StR 572/93, NStZ 1994, 280).
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Zudem führt das Landgericht zwar im Ansatz zutreffend aus, dass geringfügige Taten wie der Erwerb kleiner Rauschgiftmengen zum Eigenverbrauch (BGH, Urteil vom 07.12.1993 - 1 StR 572/93, NStZ 1994, 280), kleine Diebstähle oder Betrügereien (BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 5 StR 626/91, NStZ 1992, 178) keine erheblichen rechtswidrigen Taten i. S. d. § 64 StGB darstellen.
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose)

    Die getroffenen Feststellungen lassen gewichtige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die über den Erwerb kleiner Rauschgiftmengen hinausgehen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 5), konkret besorgen.
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Soweit zu erwarten wäre, dass der Angeklagte künftig Rauschgift nur zum Eigenkonsum erwirbt, könnte dies für sich genommen eine Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; StV 1996, 880).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, daß bei einem Drogenabhängigen grundsätzlich die Gefahr neuer erheblicher Straftaten besteht (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; BGH, Urt. v. 7. Dezember 1993 - 1 StR 572/93).
  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 192/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Feststellungen;

    Dies allein kann aber eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280 m.w.N. = Senatsurteil vom 7. Dezember 1993 - 1 StR 572/93).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 257/96

    Schutz der Öffentlichkeit - Gefährliche Täter - Drogensüchtiger - Durch

    Es genügt vielmehr, daß - wie hier - die abgeurteilte Tat Ausfluß der Sucht ist und daß die konkrete Gefahr besteht, daß der Täter auch künftig suchtbedingt erhebliche Straftaten begehen wird (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 5).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    Allein die Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum kann die Unterbringung gemäß § 64 StGB indes nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; BeckRS 2004, 08119; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01377; Körner , BtMG, 6. Aufl., § 35 Rdn. 494; Weber , BtMG, 3. Aufl., Vorbem. zu §§ 29 ff. Rdn. 1181).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 36/96

    Erfahrungssatz - Drogenabhängige - Schwere räuberischer Erpressung - Gefahr neuer

    Soweit zu erwarten wäre, daß der Angeklagte künftig kleine Rauschgiftmengen zum Eigenkomsum erwirbt, kann das für sich allein eine Unterbringung gemäß § 64 StGB noch nicht rechtfertigen (BGH NStZ 1994, 280 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 237/18

    Anforderungen an die Änderung eines Schuldspruchs bei Verurteilung wegen des

    Insoweit hat das Landgericht nach den zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung angestellten Erwägungen (UA S. 10) eine hohe Rückfallgefahr angenommen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1993 - 1 StR 572/93, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 5).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 28/13

    Erörterungsmangel zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • OLG Celle, 17.11.2011 - 32 Ss 140/11

    Ahndung eines Vergehens der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit

  • BGH, 21.02.1995 - 5 StR 759/94

    Symptomzusammenhang - Hang - Gefährlichkeit - Unterbringung - Entziehungsanstalt

  • LG Essen, 01.03.2016 - 35 KLs 9/14
  • OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr der künftigen Begehung

  • OLG Nürnberg, 04.06.2012 - 1 St OLG Ss 128/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr zukünftiger suchtbedingter

  • BayObLG, 12.12.1994 - 5St RR 154/94
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