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   BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10   

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BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10 (https://dejure.org/2010,18055)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 StR 574/10 (https://dejure.org/2010,18055)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 (https://dejure.org/2010,18055)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 7 WaffG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten (Scheinkauf; Versuchsstrafbarkeit); unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen; Konkurrenzen bei Waffendelikte; waffenrechtliche Dauerstraftat

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 52 Abs 1 Nr 1 WaffG, § 52 Abs 3 Nr 7 WaffG
    Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen an verschiedenen Orten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 52 Abs 1 Nr 1 WaffG, § 52 Abs 3 Nr 7 WaffG
    Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen an verschiedenen Orten

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tateinheit bei mehreren verschiedenartigen Verstößen gegen das Waffengesetz (WaffG) während des gleichzeitigen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen; Versuchsstrafbarkeit des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen ...

  • rewis.io

    Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen an verschiedenen Orten

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen an verschiedenen Orten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme von Tateinheit bei mehreren verschiedenartigen Verstößen gegen das Waffengesetz ( WaffG ) während des gleichzeitigen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen; Versuchsstrafbarkeit des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Dies gilt selbst dann, wenn diese Waffen - wie im vorliegenden Fall - an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/ Heinrich/Papsthart aaO Rn. 70c).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 4/93

    Erfordernis eines Waffenscheins beim Verbringen der Waffe von einem zum anderen

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Dies gilt selbst dann, wenn diese Waffen - wie im vorliegenden Fall - an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/ Heinrich/Papsthart aaO Rn. 70c).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 543/08

    Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe; Strafzumessung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Tateinheit wäre allenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich der Angeklagte erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund eines neuen Tatentschlusses zum Verkauf des Revolvers entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08; Steindorf/Heinrich/ Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., WaffG § 52 Rn. 70d).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetz tateinheitlich zusammentreffen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 mwN).

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    In diesem Fall kann der Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit der Errichtung und Bestückung des Waffendepots angesammelter Schusswaffen und Munition, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Dies gilt selbst dann, wenn diese Waffen - wie im vorliegenden Fall - an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; Steindorf/ Heinrich/Papsthart aaO Rn. 70c).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetz tateinheitlich zusammentreffen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 mwN).

    In diesem Fall kann der Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit der Errichtung und Bestückung des Waffendepots angesammelter Schusswaffen und Munition, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).

  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung);

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Entgegen der Annahme des Landgerichts erfüllt ein solches "Scheingeschäft" nicht den Tatbestand des "Überlassens" im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG, da das von dieser Vorschrift geschützte Rechtsgut, nämlich zu verhindern, dass Waffen unter Missachtung der waffenrechtlichen Vorschriften in Umlauf kommen bzw. bleiben, in einer solchen Fallgestaltung nicht gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, NStZ 2010, 456, 457).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Ungeachtet dessen setzt eine Schuldspruchänderung klare, erschöpfende und eindeutige Feststellungen voraus; sie ist dagegen nicht möglich, wenn eine neue Hauptverhandlung andere oder ergänzende Feststellungen erwarten lässt, oder wenn eine dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der Feststellungen erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10 mwN).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Tateinheit wäre allenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich der Angeklagte erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund eines neuen Tatentschlusses zum Verkauf des Revolvers entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08; Steindorf/Heinrich/ Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., WaffG § 52 Rn. 70d).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10
    Deshalb ist es für die Tatvollendung rechtlich unerheblich, ob der durch das Handeltreiben erstrebte Umsatz im Einzelfall überhaupt möglich oder - wie hier - undurchführbar war, weil die zum Schein als Käufer auftretende Vertrauensperson der Polizei diesen Umsatz durch ihren Einsatz gerade verhindern wollte (zur vergleichbaren Fallkonstellation im Betäubungsmittelstrafrecht vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81, NStZ 1981, 257 mwN).
  • BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97

    Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe - Erwerb und Ausübung der

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung

  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Dadurch wurde der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen - ungeachtet von deren waffen- und sprengstoffrechtlicher Einordnung - zu einer einheitlichen Dauerstraftat (§ 52 Abs. 1 Alternativen 1 und 2 StGB) verbunden; auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Aufbewahrungsorten steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 3; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 10 und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6; vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 Rn. 2 und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83, NStZ 1984, 171 unter 2.: nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz; ausdrücklich für Munition: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3 und vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6).
  • BGH, 27.07.2017 - StB 16/17

    Haftbeschwerde von Franco A. verworfen

    Da auf der Grundlage des derzeitigen Ermittlungsergebnisses nicht auszuschließen ist, dass der Beschuldigte die Waffen und die Munition zur gleichen Zeit besaß, treffen die Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollsowie das Waffengesetz tateinheitlich zusammen (§ 52 StGB, vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 414/14

    Unerlaubter Waffenbesitz (Tateinheit zwischen mehreren verschiedenartigen

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124 f., vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08, vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61 und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645, vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124, vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08, vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61, und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322).
  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an

    Soweit der Angeklagte in den Fällen II.10 bis II.20, III.21 bis III.24 und III.26 bis III.28 der Urteilsgründe wegen vorsätzlichen Besitzes und Führens erlaubnispflichtiger halbautomatischer Kurzwaffen in Tateinheit mit vorsätzlichem Handeltreiben mit erlaubnispflichtigen halbautomatischen Schusswaffen sowie wegen vorsätzlichen Erwerbs und Besitzes erlaubnispflichtiger Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, weil sich auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen das konkurrenzrechtliche Verhältnis dieser (Verkaufs-) Fälle zu den (Erwerbs-) Fällen I.1 bis I.9 der Urteilsgründe nicht sicher beurteilen lässt (zur konkurrenzrechtlichen Bewertung vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 7 u. 13).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der

    Dies gilt selbst dann, wenn die Waffen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14, NStZ-RR 2015, 188 mwN).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 573/14

    Unerlaubter Besitz von Munition (Tateinheit)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61; vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124).
  • BGH, 15.01.2013 - 4 StR 258/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen (Tateinheit: Klammerwirkung durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbindet das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen - das vorliegend als Vorrätighalten zum Verkauf bereitgestellter Waffen die Tathandlung des Handeltreibens in Form des Feilhaltens gemäß § 1 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 9 WaffG darstellt (vgl. Pauckstadt-Maihold in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, WaffG § 1 Rn. 32; Steindorf, Waffenrecht, 9. Aufl., WaffG § 1 Rn. 63 mwN) - die verschiedenen waffenrechtlichen Verstöße zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61; Beschluss vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645; Urteil vom 25. August 1986 - 3 StR 183/86, BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

    Insoweit handelt es sich um ein Dauerdelikt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 1997, 1 StR 800/96 = NStZ 1997, 446; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003, 1 StR 457/02 = NStZ-RR 2003, 124; BGH, Beschluss vom 30. November 2010, 1 StR 574/10 = StraFo 2011, 61; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013, 4 StR 258/12 = NStZ-RR 2013, 321; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017, AK 72/17, Rn. 22, juris; Heinrich, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2018, KrWaffG § 22a Rn. 107 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14

    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen

    Bei der Beurteilung der Konkurrenzen zwischen den einzelnen Taten hat das Landgericht jedoch übersehen, dass durch die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen alle in Bezug auf diese Waffen in der Besitzphase begangenen Verstöße gegen das Waffengesetz zu Tateinheit verbunden werden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322; Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61 mwN).
  • BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11

    Unerlaubter Erwerb einer Schusswaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von

  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 308/18

    Zusammenfassung mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz zu einer

  • LG Hamburg, 24.11.2021 - 625 KLs 8/21

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Überlassens von Kriegswaffen u.a:

  • LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19

    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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