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   BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86   

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https://dejure.org/1986,3740
BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86 (https://dejure.org/1986,3740)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1986 - 1 StR 574/86 (https://dejure.org/1986,3740)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 1 StR 574/86 (https://dejure.org/1986,3740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86
    Zu diesen Feststellungen zählen nicht nur die Tatumstände, die die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat ausfüllen oder auszufüllen geeignet sind, sondern auch die Umstände, aus denen der Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten abgeleitet hat sowie die Teile der Sachverhaltsschilderung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorganges näher beschreiben (BGHSt 30, 340, 343).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Hierunter sollen solche Umstände fallen, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben, zum Beispiel die Umstände schildern, die der Tatausführung das entscheidende Gepräge gegeben haben (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182; Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, NStZ-RR 2010, 74; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317; Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, StV 1999, 417 und vom 11. Dezember 1986 - 1 StR 574/86, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 1; Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340; Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274; enger BGH, Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81: Umstand bezieht sich auch auf den Schuldspruch; BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448: untrennbar mit dem Schuldspruch verbunden; vgl. auch LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 29 ff.).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97

    Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden

    Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, sind daher unzulässig (BGHSt 30, 340, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig

    Darauf gerichtete Beweisanträge hätte die Kammer als unzulässig zurückweisen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1 und 15).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97

    Zulässigkeit der Beweiserhebung bezüglich der Schuldunfähigkeit des Angeklagten

    Hieraus folgt, daß Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, unzulässig sind (BGHSt 30, 340, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 491/02

    (Schwere) Brandstiftung (Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen

    Das neue Tatgericht hat daher die Einzelstrafzumessung für den geänderten Schuldspruch und die Gesamtstrafbestimmung allein auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen vorzunehmen und darf hierfür darüber hinaus allenfalls ergänzende, ihnen nicht widersprechende Feststellungen treffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88

    Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer

    Damit waren Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung verbindlich abgesteckt (Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 353 Rdn. 32; Pikart in KK, 2. Aufl. § 353 Rdn. 34) und eine erneute Beweisaufnahme über die den Schuldspruch und den Strafausspruch im engeren Sinne tragenden Feststellungen unzulässig (BGHSt 14, 30, 38; 30, 340, 342 f. m.w.N.; BGH NStZ 1981, 448; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 1).
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