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   BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99   

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https://dejure.org/1999,4594
BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99 (https://dejure.org/1999,4594)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 StR 574/99 (https://dejure.org/1999,4594)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 StR 574/99 (https://dejure.org/1999,4594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99
    An ihr fehlt es, wenn der zur Selbsttötung entschlossene Täter Angehörige seiner Familie mit in den Tod nehmen will, weil er meint, zu, ihrem Besten zu handeln (BGHSt 9, 385, 390; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ersticken mit einem

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99
    An ihr fehlt es, wenn der zur Selbsttötung entschlossene Täter Angehörige seiner Familie mit in den Tod nehmen will, weil er meint, zu, ihrem Besten zu handeln (BGHSt 9, 385, 390; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99
    An ihr fehlt es, wenn der zur Selbsttötung entschlossene Täter Angehörige seiner Familie mit in den Tod nehmen will, weil er meint, zu, ihrem Besten zu handeln (BGHSt 9, 385, 390; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99
    An ihr fehlt es, wenn der zur Selbsttötung entschlossene Täter Angehörige seiner Familie mit in den Tod nehmen will, weil er meint, zu, ihrem Besten zu handeln (BGHSt 9, 385, 390; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    c) Hingegen hat der Bundesgerichtshof eine "feindselige Willensrichtung' dann angenommen, wenn der Täter zwar zum vermeintlich Besten seines Opfers zu handeln glaubt, dieses aber zuvor seinen gegenteiligen Willen bekundet hat (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 574/99, NStZ-RR 2000, 327).
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