Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8559
BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06 (https://dejure.org/2006,8559)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 StR 576/06 (https://dejure.org/2006,8559)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 576/06 (https://dejure.org/2006,8559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
    Gefährliche Körperverletzung (Konkurrenzen: neuer Tatentschluss; gefährliches Werkzeug: Umfallen eines Schranks); Beweiswürdigung (Umgang mit Trinkmengenangaben des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Annahme einer gefährlichen Körperverletzung im Falle eines absichtlichen Umstürzens eines Schrankes auf einen am Boden liegenden Menschen; Beurteilung der Einlassung eines Angeklagten zu seinem Alkoholgenuss vor der Tat durch den Tatrichter

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21; StPO § 261
    Glaubhaftigkeit nicht bestätigter Trinkmengenangaben des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04

    Strafmaß am Rand des Strafrahmens (Begründungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06
    Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschl. vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Vielmehr ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten - auch durch sachverständige Hilfe - als unglaubhaft einzustufen, wenn es dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04; vgl. BGH NStZ 2007, 266; vgl. auch Nack GA 2009, 201, 206).
  • KG, 12.04.2012 - 121 Ss 57/12

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Er hat sich vielmehr im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) aufgrund aller im konkreten Fall gegebenen Erkenntnismöglichkeiten seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 576/06 - Senat, Urteil vom 31. Mai 2007 - (4) 1 Ss 292/06 (145/06) - m.w.Nachw.) und ggf. darzutun, aus welchen Gründen er vom Angeklagten genannte Mengen nicht zu Grunde gelegt hat.
  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Parallelsache L. erging am 11.7.2001 (Az: 1 StR 576/06: Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet) und gelangte am 17.8.2001 zum Amtsgericht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht