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   BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94   

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https://dejure.org/1994,5402
BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94 (https://dejure.org/1994,5402)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1994 - 1 StR 576/94 (https://dejure.org/1994,5402)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 576/94 (https://dejure.org/1994,5402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Staatsanwaltschaft - Sicherungsverwahrung - Begründung - Strafverbüßung als Warnung - Prognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94
    Nach alledem ist ein - der Beschränkung der Revision entgegenstehender - untrennbarer Zusammenhang zwischen Strafzumessung einerseits und dem Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung andererseits zu verneinen (vgl. BGHSt 7, 101).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94
    Zwischen der Strafe und einer Maßregel der Unterbringung besteht grundsätzlich keine Wechselwirkung (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 3).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94
    Damit nicht zu vereinbaren ist die weitere - an sich mögliche - Prognose des Landgerichts, angesichts der Höhe der verhängten Strafe könne erwartet werden, daß sich der Angeklagte schon die Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lassen werde (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 und 3; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 66, RN 20); die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei deshalb nicht geboten.
  • BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Überprüfung

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94
    Damit nicht zu vereinbaren ist die weitere - an sich mögliche - Prognose des Landgerichts, angesichts der Höhe der verhängten Strafe könne erwartet werden, daß sich der Angeklagte schon die Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lassen werde (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 und 3; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 66, RN 20); die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei deshalb nicht geboten.
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB darf der Tatrichter dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (vgl. BGH, Urt. vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 576/94; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6).
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