Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3560
BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98 (https://dejure.org/1998,3560)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1998 - 1 StR 577/98 (https://dejure.org/1998,3560)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1998 - 1 StR 577/98 (https://dejure.org/1998,3560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO; § 261 StPO
    Beweiswürdigung; Eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit; Widersprüchlichkeit tatrichterlicher Erwägungen; Umfang der Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen und Beurteilung von deren Glaubwürdigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98
    a) In aller Regel darf sich allerdings das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in frühem Alter Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; Senatsurteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 13. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98
    a) In aller Regel darf sich allerdings das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in frühem Alter Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; Senatsurteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 13. Aufl. § 244 Rdn. 74).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1999 - 1 StR 577/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8921
BGH, 05.01.1999 - 1 StR 577/98 (2) (https://dejure.org/1999,8921)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1999 - 1 StR 577/98 (2) (https://dejure.org/1999,8921)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - 1 StR 577/98 (2) (https://dejure.org/1999,8921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 364/19

    Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten als zulässig mit der

    Soweit die Aufhebung des Schuld- und Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen hinsichtlich Fall II. 9. b) in die Entscheidungsformel des Beschlusses des 3. Strafsenats vom 28. Mai 2020 versehentlich nicht mitaufgenommen worden ist, handelt es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit, deren Berichtigung durch Beschluss zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 1 StR 577/98, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Die Formel des Beschlusses des Senats vom 22. März 2012 wird wegen eines bei der Abfassung unterlaufenen offensichtlichen Versehens (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 2 StR 441/04; BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 1 StR 577/98 mwN) dahin berichtigt, dass sie statt "Im Umfang der Aufhebung wird die Sache ... an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen", lautet: "Im Umfang der Aufhebung wird die Sache ... an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen." (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 4 StR 501/10).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 56/16

    Zurückweisung des Antrages der Neben- und Adhäsionsklägerin auf Ergänzung des

    Dieser Fehler, der die Entscheidung selbst und nicht nur deren Verlautbarung betrifft, ist einer Berichtigung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 1 StR 577/98, NStZ-RR 2000, 39; vgl. Ott in KK-StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 10.12.2004 - 2 StR 441/04

    Tenorkorrektur; Verkündungsversehen

    Das gilt auch für Entscheidungen des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Januar 1999 - 1 StR 577/98 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht