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   BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97   

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https://dejure.org/1997,2565
BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97 (https://dejure.org/1997,2565)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1997 - 1 StR 578/97 (https://dejure.org/1997,2565)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 (https://dejure.org/1997,2565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten - Verwertung eines Gutachtens aus einem anderen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 98
  • StV 1998, 248
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97
    Selbst aber eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil ist unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NJW 1988, 501, 502 [BGH 30.06.1987 - 1 StR 242/87]; st. Rspr.).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97
    Die Rechtstellung des Angeklagten wird durch Rechtsmittelmöglichkeiten und die dabei erfolgende Überprüfung der ausreichenden Sachkunde gesichert (BGHSt 12, 18, 20).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Deshalb kann der Senat ein Beruhen des Urteils auf dem Unterlassen der Entscheidung (und der Beratung) über den Hilfsbeweisantrag insgesamt ausschließen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5, 9; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. § 244 Rdn. 86).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Selbst eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116).
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Zwar kann, wenn ein Hilfsbeweisantrag in zulässiger Weise erst in den Urteilsgründen beschieden worden ist, das Revisionsgericht die Ursächlichkeit eines Verstoßes gegen § 244 Abs. 3 StPO mit der Begründung verneinen, der Antrag habe mit anderer Begründung rechtsfehlerfrei abgelehnt werden können (BGH NStZ 1998, 98; vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 86).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

    a) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht werden können, denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urt. vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 und Beschl. vom 21 , Oktober 1997 - 1 StR 578/97).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 557/04

    Aufklärungspflicht (Hilfsbeweisantrag); Augenscheinsbeweis; Verbot der

    Zwar kann, wenn ein Hilfsbeweisantrag in zulässiger Weise erst in den Urteilsgründen beschieden worden ist, das Revisionsgericht die Ursächlichkeit eines Verstoßes gegen § 244 Abs. 5 StPO mit der Begründung verneinen, der Antrag habe mit anderer Begründung rechtsfehlerfrei abgelehnt werden können (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97, NStZ 1998, 98; vgl. Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 86).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der

    Zwar kann das Revisionsgericht, wenn - wie hier - ein Hilfsbeweisantrag in zulässiger Weise erst in den Urteilsgründen beschieden worden ist, die Ursächlichkeit des Verstoßes gegen § 244 Abs. 4 StPO mit der Begründung verneinen, dass das Tatgericht den Antrag mit einer anderen Begründung rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 9; vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, NStZ 2005, 159; vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 244 Rn. 107 mwN).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

    c) Der Senat ist auch nicht in der Lage, aufgrund des Urteilsinhalts mit anderer Begründung selbst eine Bedeutungslosigkeit der behaupteten Beweistatsache oder einen anderen tragfähigen Ablehnungsgrund für den Hilfsbeweisantrag festzustellen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 9).
  • BGH, 19.09.2006 - 4 StR 303/06

    Revision bei Übergehen eines Hilfsbeweisantrages

    Das Übergehen eines Hilfsbeweisantrages ist unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht werden können (vgl. BGH NJW 2000, 370, 371; NStZ 1998, 98 jew. w. M. N.).
  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 91/02

    Hilfsbeweisantrag (Ungeeignetheit; gerichtsbekannt; Offenkundigkeit)

    Unter diesen Umständen hätte der Hilfsbeweisantrag wegen Ungeeignetheit eines Sachverständigengutachtens abgelehnt werden können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 9).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 651/97

    Anforderungen an die Nichtberücksichtigung eines Beweismittels wegen

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