Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.2016

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15   

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BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,10006)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2016 - 1 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,10006)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2016 - 1 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,10006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 169 GVG; § 265b Abs. 1 StGB
    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des Sitzungssaals im Aushang); Kreditbetrug (Unternehmerstellung des Kreditnehmers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74c Abs 1 S 1 Nr 5 GVG, § 169 GVG, § 263 StGB, § 265b StGB, § 338 Nr 6 StPO
    Strafverfahren wegen Betrugs: Vortragserfordernis bei Rüge, die Wirtschaftsstrafkammer sei funktionell zuständig; Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GVG, § 265b Abs. 1 StGB, § 265b StGB, § 338 Nr. 6 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit und der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betrugs: Vortragserfordernis bei Rüge, die Wirtschaftsstrafkammer sei funktionell zuständig; Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführender Wegweiser zum Gerichtssaal - Revision gegen ein Strafurteil mit falsch angegebener Nummer eines Sitzungssaals begründet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit und der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren wegen Betrugs: Vortragserfordernis bei Rüge, die Wirtschaftsstrafkammer sei funktionell zuständig; Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 245
  • NStZ-RR 2017, 133
  • StV 2016, 621
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; Vertrauen

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Nicht nur angesichts des Umstands, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte den tatsächlichen Sitzungssaal im Amtsgericht ohne weiteres gefunden haben, hätte es hier vielmehr näherer Darlegung bedurft, warum die unzutreffende Angabe des konkreten Sitzungssaals zu einer faktischen Beschränkung der Öffentlichkeit geführt haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79; NJW 1980, 249 und vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173).

    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigt haben könnten, bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte bemerken müssen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 und vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 74; vgl. zu diesem Erfordernis Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113 mwN).

  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12

    Reichweite der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Dass entsprechende Ausführungen im Einzelfall geeignet sein könnten, dem Revisionsgericht das Verständnis der Rüge zu erleichtern, ändert hieran nichts (BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 421/12).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01

    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Zwar ist der Revision darin zuzustimmen, dass die Anklageschrift nicht vorgetragen werden muss, da diese von Amts wegen vom Revisionsgericht zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 131/14; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115 und vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigt haben könnten, bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte bemerken müssen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 und vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 74; vgl. zu diesem Erfordernis Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113 mwN).
  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10

    Kreditbetrug (rechtsfehlerhafte Anwendung auf eine Kreditaufnahme einer Ärztin;

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Der Anwendungsbereich des § 265b StGB erfordert, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung der Kreditnehmer ein Unternehmen sein muss, das einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat (BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10, NStZ 2011, 279).
  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Nicht nur angesichts des Umstands, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte den tatsächlichen Sitzungssaal im Amtsgericht ohne weiteres gefunden haben, hätte es hier vielmehr näherer Darlegung bedurft, warum die unzutreffende Angabe des konkreten Sitzungssaals zu einer faktischen Beschränkung der Öffentlichkeit geführt haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79; NJW 1980, 249 und vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 220/80

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in einem justizfremden Gebäude

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Besondere Umstände (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 220/80, StV 1981, 3 f.: Verhandlung an einem Freitagnachmittag in einem Amtsgebäude einer Kommunalbehörde), die dazu hätten führen müssen, dass der Vorsitzende sich persönlich von der zutreffenden Angabe des Sitzungssaals im Amtsgericht Rosenheim auf dem Aushang im Landgericht Weiden hätte überzeugen müssen, sind weder dargetan noch sonst zu Tage getreten.
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 131/14

    Anordnung von Führungsaufsicht (fehlender richterlicher Hinweis auf eine mögliche

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Zwar ist der Revision darin zuzustimmen, dass die Anklageschrift nicht vorgetragen werden muss, da diese von Amts wegen vom Revisionsgericht zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 131/14; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115 und vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen;

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Zwar ist der Revision darin zuzustimmen, dass die Anklageschrift nicht vorgetragen werden muss, da diese von Amts wegen vom Revisionsgericht zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 131/14; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115 und vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigt haben könnten, bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte bemerken müssen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 und vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 74; vgl. zu diesem Erfordernis Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113 mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    b) Die Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 338 Nr. 6 StPO) wegen einer an einem Sitzungstag fehlenden Terminsrolle vor dem Sitzungssaal ist jedenfalls unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Fehlen auf ein vorwerfbares Verhalten des Gerichts und nicht lediglich eines untergeordneten Hilfsorgans zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 Rn. 21 f., BGHSt 22, 297, 301; ferner BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15 unter 2. und vom 17. Februar 2023 - 5 StR 392/21 unter 5.).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

    Denn ein trotz eines nicht bestehenden Teilnahmeverbots vorgenommener Verzicht Einzelner würde in diesen Fällen auf Umständen beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Gerichts fielen (vgl. OLG München, NJW 2020, 1381; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 169 Rn. 25a; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 316; offen gelassen BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur Frage des Vertretenmüssens etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 f.; vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 73; Franke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 134 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 89; jeweils mwN).
  • KG, 12.09.2018 - 161 Ss 141/18

    Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge

    Sie müssen ohne Bezugnahmen und Verweisungen so umfassend und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund dieser Angaben prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 61. Aufl. § 344 Rdn. 21, mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24999
BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,24999)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2016 - 1 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,24999)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 (https://dejure.org/2016,24999)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 356a S 2 StPO, § 356a S 3 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • IWW

    § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a S. 2
    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und der Vortrag zur Rügefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 351
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 85/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Einlegungsfrist)

    Auszug aus BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
  • BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19

    Berliner Raserfall - Erfolglose Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15; vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 28.11.2023 - 1 StR 311/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge eines Verurteilten

    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 2).

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 5).

  • BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16

    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, Rn. 5; Beschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15, Rn. 6).
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