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   BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69   

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BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69 (https://dejure.org/1970,536)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1970 - 1 StR 580/69 (https://dejure.org/1970,536)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1970 - 1 StR 580/69 (https://dejure.org/1970,536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel - Schädliche Veranlagung

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1465
  • MDR 1970, 689
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Schädliche Neigungen müssen daher nicht unbedingt auf einer schon vor der Tat wirksam bestehenden Anlage zu strafbarem Verhalten beruhen, sie können sich vielmehr bereits in der ersten Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden auswirken (BGHSt 11, 169).

    Das strafbare Verhalten des Angeklagten könnte daher eher für eine Gelegenheitstat sprechen, für deren Ahndung eine Jugendstrafe im allgemeinen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169 [170]).

  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Hierbei genügt es aber, wenn die von dem Täter begangenen Gewalttätigkeiten nur zum Teil vor der unzüchtigen Betätigung verwirklicht worden sind (BGHSt 17, 1 [4] m.w.N.).

    AUs diesem Grund bedarf es daher auch im vorliegenden Fall keines näheren Eigehens auf die grundsätzlichen Bedenken, die der Senat bereits gegen die uneingeschränkte Geltung des genannten Erfordernisses zum Ausdruck gebracht hat, ohne die Frage abschließend zu entscheiden (BGHSt 17, 1 [4]; vgl. hierzu auch Maurach a.a.O. S. 440).

  • BGH, 29.03.1961 - 3 StR 6/61

    Beurteilung des Apparats der kommunalen "Westarbeit" als Ersatzorganisation der

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Zum Tatbestand der gegenüber einer Frau begangenen Gewaltunzucht gehört, daß der Täter ihren Körper unzüchtig berührt (BGHSt 16, 26 [28]; BGH LM Nr. 10 zu § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB ).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung anlagebedingter, auf unzulänglicher Erziehung beruhender oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und die Begehung weiterer Straftaten befürchten lassen (BGHSt 16, 261).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Hier ist indessen dem Urteilszusammenhang das Vorhandensein einer körperlichen Berührung ohne weiteres zu entnehmen: da das Opfer sich heftig wehrte, konnte es nicht ausbleiben, daß ihr Körper durch das bis zur völligen Entblößung führende Ausziehen in Mitleidenschaft gezogen wurde (vgl. BGHSt 15, 118 [121]).
  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 282/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    In der Rechtsprechung ist zwar für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB seit langem das Erfordernis aufgestellt worden, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein müsse (RGSt 63, 227; 77, 81 [82]; BGH, Urteil vom 7.10.1958 - 1 StR 282/58).
  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Nach Sachlage kann ferner davon ausgegangen werden, daß es sich nicht nur um ungehörige Zudringlichkeiten handelte (s. hierzu BGHSt 17, 280 [288]; 18, 169 [170]).
  • BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    Nach Sachlage kann ferner davon ausgegangen werden, daß es sich nicht nur um ungehörige Zudringlichkeiten handelte (s. hierzu BGHSt 17, 280 [288]; 18, 169 [170]).
  • RG, 17.06.1929 - II 205/29

    Zum Begriff der mit Gewalt vorgenommenen unzüchtigen Handlungen (§ 176 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    In der Rechtsprechung ist zwar für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB seit langem das Erfordernis aufgestellt worden, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein müsse (RGSt 63, 227; 77, 81 [82]; BGH, Urteil vom 7.10.1958 - 1 StR 282/58).
  • RG, 04.06.1943 - 5 D 153/43

    1. Auf das überraschende Vornehmen einer unzüchtigen Handlung an einer Frau, bei

    Auszug aus BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
    In der Rechtsprechung ist zwar für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB seit langem das Erfordernis aufgestellt worden, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein müsse (RGSt 63, 227; 77, 81 [82]; BGH, Urteil vom 7.10.1958 - 1 StR 282/58).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    a) Der Senat kann insoweit offen lassen, ob der Ansicht zu folgen ist, dass dies nur für Fälle gilt, in denen das Entfernen der Bekleidung mit einer sexuellen Handlung an dem Körper des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16 zu § 176 Abs. 1 StGB, NStZ-RR 2017, 140, 141; Beschluss vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490; Beschluss vom 17. September 1992 - 4 StR 416/92, NStZ 1993, 78) oder das Entfernen der Kleidung vom Körper des Tatopfers jedenfalls mit einem nicht nur flüchtigen körperlichen Kontakt verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 f.; Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490 und vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, juris Rn. 3; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17; siehe auch BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49 f.; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69, NJW 1970, 1465, 1466; differenzierend auch MüKo StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 21 a.E.).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Darin - ebenso im Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - hat der 1. Strafsenat Vorbehalte geltend gemacht gegenüber der bis dahin gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, jedoch nur insoweit, als sie sich auf Fälle bezieht, in denen die sexuellen Handlungen entgegen einem vorhandenen Abwehrwillen vorgenommen wurden.
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71

    abtransportierter Warenautomat - § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Behältnis muß nicht am

    Gerade bei erstmaliger Bestrafung bisher noch nicht nachteilig aufgefallener Jugendlicher, die sich wie hier typischer Jugendverfehlungen (Automatenaufbrüche) schuldig gemacht haben, erfordert die Bejahung schädlicher Neigungen die Feststellung, daß erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, der Jugendliche oder Heranwachsende werde durch, weitere Straftaten die Gemeinschaftsordnung stören (vgl. BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteile vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und vom 24. Juni 1971 - 4 StR 168/71).
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3) oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Berührungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84).
  • BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Verletzung des Verfahrensrechts

    Schädliche Neigungen müssen daher nicht unbedingt auf einer schon vor der Tat wirksam bestehenden Anlage beruhen, sie können sich vielmehr auch in der ersten Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden auswirken (BGHSt 11, 169; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

    Das strafbare Verhalten dieses Angeklagten, das sich auf Beihilfe beschränkte, ist danach eher als Gelegenheitstat zu werten, für die eine Jugendstrafe im allgemeinen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169, 170 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84

    Rücktrittsvoraussetzungen bei sexueller Nötigung

    Eine Verurteilung des Angeklagten wegen (vollendeter) sexueller Nötigung würde jedoch weiter voraussetzen, daß der Angeklagte sich schon durch diese Handlung geschlechtliche Erregung oder Befriedigung verschaffen wollte (BGH, Urteile vom 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 - undvom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).
  • BGH, 14.05.1980 - 2 StR 233/80

    Begriff der schädlichen Neigungen

    Schädliche Neigungen zeigt ein Jugendlicher, bei dem erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, daß er ohne längere Gesamterziehung durch weitere Straftaten die Gemeinschaft stören wird (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).
  • BGH, 24.06.1971 - 4 StR 168/71

    Jugendstrafe wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und Begünstigung -

    Solche zeigt ein Jugendlicher oder Heranwachsender, bei dem erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, daß er ohne längere Gesamterziehung (§§ 91, 92 JGG) durch weitere Straftaten die Gemeinschaftsordnung stören wird (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).
  • BGH, 22.09.1971 - 2 StR 158/71

    Heranziehung eines psychatrischen Sachverständigen zur Prüfung der

    Auf BGH NJW 1970, 1465 wird verwiesen.
  • BGH, 16.02.1971 - 5 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem anderen

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