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   BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17   

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https://dejure.org/2018,10766
BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17 (https://dejure.org/2018,10766)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 1 StR 582/17 (https://dejure.org/2018,10766)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 1 StR 582/17 (https://dejure.org/2018,10766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Wirkstoffgehaltes eines Betäubungsmittels; Verpflichtung zur Begutachtung eines sichergestellten Betäubungsmittels; Einbeziehung des Gesamtstrafübels in die Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafurteil: Nachteilsausgleich des Gesamtstrafenübels bei mehreren Gesamtstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Schätzung des Wirkstoffgehaltes eines Betäubungsmittels; Verpflichtung zur Begutachtung eines sichergestellten Betäubungsmittels; Einbeziehung des Gesamtstrafübels in die Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und der drohende Bewährungswiderruf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Gesamtstrafen - und das Gesamtstrafübel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die nicht festgestellte Wirkstoffmenge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 171
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).

    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Dem Grunde nach begegnet die unterbliebene Begutachtung rechtlichen Bedenken, denn wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann grundsätzlich auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung des Wirkstoffgehalts nicht verzichtet werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, StV 2018, 22 mwN).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17

    Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08

    Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung; Härteausgleich bei Zäsur); Hinweise zur

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17
    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Es obliegt dem Tatgericht daher, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlich abgeurteilten Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und der Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (BGHSt 41, 310; BGH NStZ-RR 2009, 367; BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - 1 StR 582/17).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    c) Auch das Schweigen der Urteilgründe zum Umfang des Gesamtstrafübels, das infolge der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Mainz vom 13. März 2017 aus der obligatorischen Bildung von einer Gesamt- und einer zusätzlichen Freiheitsstrafe resultierte und zu erörtern gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, juris Rn. 5 mwN; vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, juris Rn. 8), gefährdet den Bestand des Urteils nicht.
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Schließlich wird auch das Gesamtstrafenübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Gegebenenfalls ist eine nicht in die Gesamtstrafe einbeziehbare Einzelstrafe herabzusetzen, um eine insgesamt gerechte Bestrafung zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, Rn. 5; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 434/21

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; vom 24. November 2021 - 2 StR 357/21, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171).
  • OLG Hamm, 08.11.2018 - 4 RVs 150/18

    Strafzumessung; kurzzeitige Freiheitsstrafe; Betäubungsmittel; Wirkstoffgehalt;

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden indes maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 07.02.2018 - 1 StR 582/17 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 04.04.2017 - III - 1 RVs 23/17 - juris, jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 233/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313, vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

    Zudem wird ausführlicher als bisher das Gesamtstrafenübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 ? 4 StR 118/08 und vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17).
  • BGH, 17.05.2022 - 1 StR 110/22

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Nachteilsausgleich bei mehreren

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen, das hier acht Jahre und fünf Monate beträgt, für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21

    Bildung der Gesamtstrafe (Bildung getrennter Strafen infolge der Zäsurwirkung

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
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