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   BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17   

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BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17 (https://dejure.org/2019,25752)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 1 StR 585/17 (https://dejure.org/2019,25752)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 1 StR 585/17 (https://dejure.org/2019,25752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, § ... 244 Abs. 6 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Variante 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 109 StPO, § 38 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2b, Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 WpHG, § 261 StPO, Richtlinie 2003/6/EG, Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG, 2004/72/EG, § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG, § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG, § 12 Satz 1 Nr. 1 WpHG, § 12 Satz 1 Nr. 2 WpHG, § 38 Abs. 5 WpHG, § 31 Abs. 2 WpHG

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Täterschaft i.R.d. Beweiswürdigung zum Verdacht des Erwerbs und Veräußerns von Insiderpapieren unter Verwendung einer Insiderinformation; Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des organisierten Kapitalmarktes und die Chancengleichheit der Marktteilnehmer

  • rewis.io

    Freispruch im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung; Umfang und Bedeutung des Zweifelssatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zweifel an der Täterschaft i.R.d. Beweiswürdigung zum Verdacht des Erwerbs und Veräußerns von Insiderpapieren unter Verwendung einer Insiderinformation; Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des organisierten Kapitalmarktes und die Chancengleichheit der Marktteilnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertpapierhandel mit Insiderinformationen - und die Beweiswürdigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier aufgrund der auffälligen zeitlichen Nähe der Abverkäufe zur Erkrankung des Probanden und dem Anhalten der Studie, des Umfangs der Veräußerungen und der widerlegten Erklärungsversuche des Angeklagten B. im Tatkomplex "Me.' sowie der Kenntnis vom Übernahmeinteresse ab der zweiten Monatshälfte September 2011 im Tatkomplex "Mi.' - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

    Auch wenn keine der Hilfstatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43 mwN).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Durch dieses abstrakte Gefährdungsdelikt sollen die Funktionsfähigkeit des organisierten Kapitalmarktes und die Chancengleichheit der Marktteilnehmer gewährleistet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09 Rn. 18).

    (2) Das Landgericht hat im Tatkomplex "Me.' rechtsfehlerfrei erkannt, dass vor allem der zeitliche Ablauf für das Verwenden von Insiderwissen spricht (vgl. zum Indizwert des Geschehensablaufs BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09 Rn. 20).

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Es hat keineswegs diese Geschehensvariante mangels Widerlegbarkeit für erwiesen erachtet, was rechtsfehlerhaft gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1983 - 1 StR 50/83 Rn. 6-8 zur rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung bei einem nicht widerlegten Alibi; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 287).
  • BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83

    Alibibeweis - Srafprozeß - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Es hat keineswegs diese Geschehensvariante mangels Widerlegbarkeit für erwiesen erachtet, was rechtsfehlerhaft gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1983 - 1 StR 50/83 Rn. 6-8 zur rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung bei einem nicht widerlegten Alibi; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 287).
  • BGH, 16.12.2015 - 1 StR 423/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15 Rn. 8 mwN), auch nicht auf entlastende Hilfstatsachen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 10.01.2017 - 5 StR 532/16

    Keine "Strafbarkeitslücke" bei Insiderhandel und Marktmanipulation

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    bb) Die Unrechtskontinuität ist auch nach erstmaliger Inbezugnahme des Art. 14 Buchstabe a der europäischen Marktmissbrauchsverordnung durch § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG aF, normiert durch das Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG) vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514), gewahrt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 5 StR 532/16, BGHSt 62, 13, 14 ff.).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15 Rn. 8 mwN), auch nicht auf entlastende Hilfstatsachen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht (etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes), wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier aufgrund der auffälligen zeitlichen Nähe der Abverkäufe zur Erkrankung des Probanden und dem Anhalten der Studie, des Umfangs der Veräußerungen und der widerlegten Erklärungsversuche des Angeklagten B. im Tatkomplex "Me.' sowie der Kenntnis vom Übernahmeinteresse ab der zweiten Monatshälfte September 2011 im Tatkomplex "Mi.' - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).
  • BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17

    Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17
    bb) Die Unrechtskontinuität ist auch nach erstmaliger Inbezugnahme des Art. 14 Buchstabe a der europäischen Marktmissbrauchsverordnung durch § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG aF, normiert durch das Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG) vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514), gewahrt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 5 StR 532/16, BGHSt 62, 13, 14 ff.).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Dies gilt zunächst bereits deshalb, weil nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung kein derart erheblicher Tatverdacht gegen die Angeklagten bestand, dass das Landgericht bei der Beweiswürdigung besonderen Erörterungspflichten (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39, jeweils mwN) hätte genügen müssen.

    Vielmehr hängt das Maß der gebotenen Darlegung von der jeweiligen Beweislage und dem Grad des Tatverdachts ab (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 Rn. 5, jeweils mwN).

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    aa) Eine tatgerichtliche Beweiswürdigung ist u.a. dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht oder lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 mwN).

    Auch wenn keine der Hilfstatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43 mwN).

  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter

    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Der Zweifelssatz ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 553/08 Rn. 15; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 8).

    Er findet daher erst Anwendung, wenn das Tatgericht nach umfassender Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände nicht die volle Überzeugung von einer für den Schuld- und Strafausspruch unmittelbar bedeutsamen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 8; Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 21; Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 30).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Das Maß der gebotenen Darlegung hängt von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteile 20. Oktober 2021 - 1 StR 46/21 Rn. 6; vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren

    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Die dem Freispruch der Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, juris Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17, juris Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18, juris Rn. 14; jeweils mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 46/21

    Beweiswürdigung des Tatgerichts zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

    Das Maß der gebotenen Darlegung hängt von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 306/22

    Beweiswürdigung (Zeugen von Hörensagen: Zulässigkeit, geringerer Beweiswert,

    Die dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18, NStZ-RR 2019, 224, 225; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, NZG 2021, 1466, 1469 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17, NZWiSt 2020, 123, 125 jeweils mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 394/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 44 f.; vom 18. Mai 2020 - 1 StR 144/20 Rn. 30 f. und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 f.; je mwN).
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