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   BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73   

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BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73 (https://dejure.org/1974,60)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1974 - 1 StR 586/73 (https://dejure.org/1974,60)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1974 - 1 StR 586/73 (https://dejure.org/1974,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung, Verabredung eines Verbrechens und Widerstands gegen die Staatsgewalt - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen für die Formgültigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2, § 345 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 272
  • NJW 1974, 655
  • MDR 1974, 327
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.05.1954 - 3 StR 167/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Es ist unvereinbar mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, daß er sich einerseits den Inhalt von dem nicht rechtskundigen Angeklagten vorschreiben läßt, andererseits zum Ausdruck bringt, er wolle das Vorgetragene nicht verantworten (BVerfGE 10, 274, 282; BGH a.a.O.; BGH NJW 1973, 1514; BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - RGSt 73, 23; OLG Hamburg JR 1955, 233 mit Anm. von Sarstedt).

    Nach ständiger und einheitlicher Rechtsprechung ist deshalb die Verfahrensbeschwerde formungültig und unzulässig (vgl. RG JW 1933, 936 Nr. 35; BGH, Urteile vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63 - OLG Hamburg a.a.O.; OLG Hamm NJW 1961, 842).

    Wird (allein oder neben der Verfahrensbeschwerde) die allgemeine, wenn auch durch einzelne Ausführungen ergänzte (vgl. dazu Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 206 Fußnote 8), Sachrüge erhoben, erfaßt die Distanzierung vom Vorgetragenen auch sie, wenn die Auslegung der Revisionsbegründung als einer Willenserklärung (vgl. RGSt 40, 99; 67, 197, 198) ergibt, daß der Verteidiger nicht einmal diese Rüge verantworten will (so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 -).

  • BGH, 19.11.1963 - 1 StR 441/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls - Würdigung der

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Nach ständiger und einheitlicher Rechtsprechung ist deshalb die Verfahrensbeschwerde formungültig und unzulässig (vgl. RG JW 1933, 936 Nr. 35; BGH, Urteile vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63 - OLG Hamburg a.a.O.; OLG Hamm NJW 1961, 842).

    Er stützt seine Auffassung nicht auf die Übernahme und Fortentwicklung der im Urteil vom 19. November 1963 (1 StR 441/63) im Anschluß an RG JW 1931, 1760 vertretenen Ansicht, nach welcher die Wirksamkeit einer allgemeinen Sachbeschwerde nicht dadurch in Frage gestellt wird, daß der Urkundsbeamte für sie die Verantwortung nicht übernommen hat.

  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Wird (allein oder neben der Verfahrensbeschwerde) die allgemeine, wenn auch durch einzelne Ausführungen ergänzte (vgl. dazu Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 206 Fußnote 8), Sachrüge erhoben, erfaßt die Distanzierung vom Vorgetragenen auch sie, wenn die Auslegung der Revisionsbegründung als einer Willenserklärung (vgl. RGSt 40, 99; 67, 197, 198) ergibt, daß der Verteidiger nicht einmal diese Rüge verantworten will (so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 -).

    Denn auch für die allgemeine (unausgeführte oder ergänzte) Sachbeschwerde ergibt sich aus dem Gesetz ein formales Erfordernis, dessen Nichtbeachtung sie unzulässig macht: Sie muß nach §§ 344 Abs. 2 Satz 1, 345 Abs. 2 StPO wenigstens die formgültige Behauptung fehlerhafter Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt enthalten, wenn sie für das Revisionsgericht Anlaß sein soll, das angefochtene Urteil auf Verletzungen des Strafgesetzes (und der Grundrechtsnormen) zu überprüfen (vgl. RGSt 40, 99; 50, 253; 67, 197, 198; Alsberg a.a.O.; Meyer a.a.O. § 344 Anm. II 5 b).

  • RG, 09.12.1938 - 1 D 926/38

    Die Revision ist unzulässig, wenn der Rechtsanwalt in der Revisionsbegründung zu

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Es ist unvereinbar mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, daß er sich einerseits den Inhalt von dem nicht rechtskundigen Angeklagten vorschreiben läßt, andererseits zum Ausdruck bringt, er wolle das Vorgetragene nicht verantworten (BVerfGE 10, 274, 282; BGH a.a.O.; BGH NJW 1973, 1514; BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - RGSt 73, 23; OLG Hamburg JR 1955, 233 mit Anm. von Sarstedt).

    Ein solches Verhalten kann standeswidrig sein (vgl. §§ 43, 113 Abs. 1 BRAO), nicht aber die formgültige Rüge der Verletzung des sachlichen Rechts, die der Verteidiger in aller Regel auch dann vorbringen darf, wenn er die Revision für aussichtslos hält (RGSt 73, 23, 24).

  • RG, 21.03.1907 - I 216/07

    Kann das Revisionsgericht in einem Falle, in dem der Beschwerdeführer sein

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Wird (allein oder neben der Verfahrensbeschwerde) die allgemeine, wenn auch durch einzelne Ausführungen ergänzte (vgl. dazu Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 206 Fußnote 8), Sachrüge erhoben, erfaßt die Distanzierung vom Vorgetragenen auch sie, wenn die Auslegung der Revisionsbegründung als einer Willenserklärung (vgl. RGSt 40, 99; 67, 197, 198) ergibt, daß der Verteidiger nicht einmal diese Rüge verantworten will (so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 -).

    Denn auch für die allgemeine (unausgeführte oder ergänzte) Sachbeschwerde ergibt sich aus dem Gesetz ein formales Erfordernis, dessen Nichtbeachtung sie unzulässig macht: Sie muß nach §§ 344 Abs. 2 Satz 1, 345 Abs. 2 StPO wenigstens die formgültige Behauptung fehlerhafter Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt enthalten, wenn sie für das Revisionsgericht Anlaß sein soll, das angefochtene Urteil auf Verletzungen des Strafgesetzes (und der Grundrechtsnormen) zu überprüfen (vgl. RGSt 40, 99; 50, 253; 67, 197, 198; Alsberg a.a.O.; Meyer a.a.O. § 344 Anm. II 5 b).

  • BGH, 19.09.1973 - 3 StR 235/73

    Pflicht des Verteidigers zur Übernahme der vollen Verantwortung für eine

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Auch die allgemeine Sachrüge ist dann nicht wirksam erhoben (so im Ergebnis auch BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 1972 - 3 StR 185/72 - vom 17. Januar 1973 - 3 StR 10/73 - vom 17. April 1973 - 1 StR 576/72 - vom 2. Mai 1973 - 3 StR 106/73 - vom 29. August 1973 - 3 StR 204/73 - vom 19. September 1973 - 3 StR 235/73 - a.A. Meyer a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.03.1969 - 3 StR 47/69

    Unterzeichnungserfordernis bei einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Es soll gewährleistet werden, daß die Revisionsbegründung gesetzmäßig und sachgerecht ist (BGH, Beschluß vom 26. März 1969 - 3 StR 47/69 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1970, 15; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 345 Anm. II 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.01.1973 - 3 StR 10/73

    Grundlagen der Zulässigkeit des Rechtsmittels der Revision

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Auch die allgemeine Sachrüge ist dann nicht wirksam erhoben (so im Ergebnis auch BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 1972 - 3 StR 185/72 - vom 17. Januar 1973 - 3 StR 10/73 - vom 17. April 1973 - 1 StR 576/72 - vom 2. Mai 1973 - 3 StR 106/73 - vom 29. August 1973 - 3 StR 204/73 - vom 19. September 1973 - 3 StR 235/73 - a.A. Meyer a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.05.1973 - 3 StR 106/73

    Pflicht des Verteidigers zur Übernahme der vollen Veranwortung für eine

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Auch die allgemeine Sachrüge ist dann nicht wirksam erhoben (so im Ergebnis auch BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 1972 - 3 StR 185/72 - vom 17. Januar 1973 - 3 StR 10/73 - vom 17. April 1973 - 1 StR 576/72 - vom 2. Mai 1973 - 3 StR 106/73 - vom 29. August 1973 - 3 StR 204/73 - vom 19. September 1973 - 3 StR 235/73 - a.A. Meyer a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
    Es ist unvereinbar mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, daß er sich einerseits den Inhalt von dem nicht rechtskundigen Angeklagten vorschreiben läßt, andererseits zum Ausdruck bringt, er wolle das Vorgetragene nicht verantworten (BVerfGE 10, 274, 282; BGH a.a.O.; BGH NJW 1973, 1514; BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - RGSt 73, 23; OLG Hamburg JR 1955, 233 mit Anm. von Sarstedt).
  • BGH, 12.07.1973 - 3 StR 152/73

    Wahrung der Form einer Revisionsbegründungsschrift

  • BGH, 17.04.1973 - 1 StR 576/72

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 204/73

    Pflicht des Verteidigers zur Übernahme der vollen Verantwortung für eine

  • BGH, 25.10.1972 - 3 StR 185/72

    Pflicht eines Verteidigers zur Übernahme der vollen Veranwortung einer

  • RG, 20.03.1917 - V 137/17

    Kann auch eine nach den Verfahrensvorschriften unzulässige Revisionsbegründung

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Die Revisionsgerichte sollen dadurch vor einer Überlastung durch unsachgemäßes Vorbringen Rechtsunkundiger bewahrt werden, damit sie ihrem Aufgabenkreis, die Entscheidungen der Untergerichte auf Rechtsfehler zu überprüfen und zugleich die Einheit des Rechts zu sichern, genügen können; zudem soll so vermieden werden, daß Revisionen rechtsunkundiger Angeklagter schon von vornherein an Formfehlern oder sonstigen Mängeln scheitern (vgl. Kleinknecht/ Meyer, a.a.O., § 345 Rdnr. 4; BGHSt 25, 272 (273)).

    Eine derartige Begründung der Revision entspräche nicht den aus der gesetzlichen Regelung folgenden Formerfordernissen (BGHSt 25, 272 (273 f.)).

  • KG, 28.11.2011 - 1 Ss 465/11

    Öffnen eines Behältnisses mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel durch einen

    Zwar ist bei Unklarheiten der Umfang der Anfechtung im Wege der Auslegung zu ermitteln und hierbei nicht am Wortsinn zu haften, sondern es ist nach dem aus den Willensäußerungen des Beschwerdeführers erkennbaren Sinn und Ziel des Rechtsmittels zu fragen (vgl. BGHSt 25, 272, 275; 29, 359, 365; KG, Urteil vom 10. Oktober 2008 - [3] 1 Ss 296/08 [94/08] - [soweit die Ausfertigung dieses Urteils als Entscheidungsdatum den 10. Juli 2008 ausweist, handelt es sich um einen Fehler]; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 344 Rn. 11).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Diese Vorschrift wird für die Auslegung der Revisionsbegründungsschrift entsprechend angewandt (vgl. BGH, NJW 1956, S. 756 ; BGHSt 25, 272).
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