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   BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92   

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https://dejure.org/1992,12479
BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92 (https://dejure.org/1992,12479)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1992 - 1 StR 586/92 (https://dejure.org/1992,12479)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 586/92 (https://dejure.org/1992,12479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung der Frage der Gleichbehandlung eines Heranwachsenden bei seiner Tat mit einem Jugendlichen durch den Tatrichter - Beurteilung der Anwendung von Jugendstrafrecht - Umfang der Bindung des Revisionsgerichts an Entscheidungen des Tatrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter

    Auszug aus BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92
    Das Revisionsgericht kann nur ausnahmsweise eingreifen, nämlich wenn ein Rechtsfehler vorliegt, etwa wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind, wenn der Tatrichter rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bedeutung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichters eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92
    Ergibt die Gesamtwürdigung, daß es sich um einen noch ungefestigten, in der Entwicklung stehenden, auch noch prägbaren Menschen handelt, bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfange wirksam sind, so ist Jugendstrafrecht anzuwenden (vgl. BGHSt 36, 37, 38, 40).
  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Gesamtbetrachtung)

    Der Jugendkammer steht hier ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75; vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 586/92).
  • BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht

    Der Jugendkammer steht hier ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH NJW 2002, 73; BGH, Urt. v. 22. Dezember 1992 - 1 StR 586/92).
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