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   BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98   

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BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98 (https://dejure.org/1998,8682)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1998 - 1 StR 586/98 (https://dejure.org/1998,8682)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1998 - 1 StR 586/98 (https://dejure.org/1998,8682)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
    Die Bewertung der Umstände des Einzelfalles obliegt dem Tatrichter (BGH NJW 1998, 293, 294).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbindung zu einer Bande voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch unbestimmte Straftaten der in den §§ 30, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 28, 31; 42, 255, 257 f.; BGH StV 1998, 599, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Arbeit eines Beteiligten als

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
    Dafür ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgen (BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbindung zu einer Bande voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch unbestimmte Straftaten der in den §§ 30, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 28, 31; 42, 255, 257 f.; BGH StV 1998, 599, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
    Der Antrag des Generalbundesanwalts, unter Änderung des Schuldspruchs die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen, steht der getroffenen Entscheidung nicht entgegen; denn der Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts ändert nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revision durch Beschluß (vgl. BGH, Beschl. vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbindung zu einer Bande voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch unbestimmte Straftaten der in den §§ 30, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 28, 31; 42, 255, 257 f.; BGH StV 1998, 599, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

    Zugleich hat der Senat klargestellt, daß eine solche Vereinbarung auch stillschweigend getroffen werden kann; eine gegenseitige Verpflichtung der Mitglieder zur Begehung einschlägiger Delikte ist rechtlich ebensowenig erforderlich wie die Bildung einer festgefügten Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind (Senat, Beschl. vom 17. November 1998 - 1 StR 586/98).

    Im übrigen setzt der Begriff der Bande bisher einen "mafiaähnlichen" Charakter des Zusammenschlusses nicht voraus (so Senat, Beschl. vom 17. November 1998 - 1 StR 586/98).

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