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   BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90   

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https://dejure.org/1990,4992
BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90 (https://dejure.org/1990,4992)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1990 - 1 StR 588/90 (https://dejure.org/1990,4992)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 (https://dejure.org/1990,4992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten - Beeinflussung der Beweislage zugunsten der Angeklagten - Vorwurf des versuchten Betrugs gegenüber der Hausratversicherung - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Pflicht zur fotometrischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.1988 - 5 Ss OWi 12/88
    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Damit hat sie die für ihre Beweiswürdigung maßgeblichen Tatsachen, so wie sie sich aus den verwerteten Lichtbildern ergeben, in ausreichendem Maße mitgeteilt und lediglich "wegen der Einzelheiten", nämlich wegen der genauen Lage dieser Spuren im Brandanwesen, auf die bei den Akten befindlichen Lichtbilder verwiesen (vgl. dazu OLG Düsseldorf VRS 74, 449, 451).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Was den Brandstiftungsvorwurf angeht, bemerkt der Senat noch: Soweit das Landgericht in Erwägung zieht, möglicherweise sei der Ehemann der Angeklagten der Täter oder zumindest mit ihrer Tat einverstanden gewesen, wäre ihr Handeln weder nach § 306 Nr. 2 StGB noch nach § 308 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6; § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1; § 308 Abs. 2 minder schwerer Fall 1).
  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Was den Brandstiftungsvorwurf angeht, bemerkt der Senat noch: Soweit das Landgericht in Erwägung zieht, möglicherweise sei der Ehemann der Angeklagten der Täter oder zumindest mit ihrer Tat einverstanden gewesen, wäre ihr Handeln weder nach § 306 Nr. 2 StGB noch nach § 308 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6; § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1; § 308 Abs. 2 minder schwerer Fall 1).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Das gilt entgegen der Ansicht der Revision auch für den Vorwurf des versuchten Betrugs gegenüber der Hausratversicherung: Insoweit hat die Strafkammer aus den von ihr ausgewerteten Lichtbildern eine die Angeklagte entlastende Möglichkeit abgeleitet, was aus Rechtsgründen keinem Einwand unterliegt (vgl. BGHSt 29, 18).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Liegt - wie es hier in persönlicher Hinsicht der Fall ist - ein Zusammenhang im Sinne des § 3 StPO vor, so steht die Verbindung nach § 4 Abs. 1 StPO im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BGHSt 18, 238, 239).
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87

    Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Andererseits schließen die Feststellungen des Landgerichts die Möglichkeit nicht aus, daß der Ehemann der Angeklagten an dem Vorfall nicht beteiligt war und daß sie deshalb nicht "in betrügerischer Absicht" im Sinne des § 265 Abs. 1 StGB bandelte (vgl. dazu BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1).
  • BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86

    Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Was den Brandstiftungsvorwurf angeht, bemerkt der Senat noch: Soweit das Landgericht in Erwägung zieht, möglicherweise sei der Ehemann der Angeklagten der Täter oder zumindest mit ihrer Tat einverstanden gewesen, wäre ihr Handeln weder nach § 306 Nr. 2 StGB noch nach § 308 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6; § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1; § 308 Abs. 2 minder schwerer Fall 1).
  • BGH, 07.01.1987 - 2 StR 643/86

    Möglichkeit der Strafmilderung, wenn die Tat im Versuchsstadium geblieben ist -

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Insbesondere hat die Strafkammer nicht verkannt, daß eine Mehrzahl von Indizien auch dann, wenn keines von ihnen für sich allein zum Nachweis der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat ausreicht, in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln kann (vgl. BGH, Urt. vom 7. Januar 1987 - 2 StR 643/86 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 19).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, sondern auch dann, wenn das Gericht an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auch das Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1) - verhält sich nicht dazu, wie der Begriff "Einzelheiten" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist.
  • OLG Oldenburg, 15.02.2024 - 2 ORbs 22/24

    Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsfeststellungen, Urteilsgründe

    Auch das Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1) - verhält sich nicht dazu, wie der Begriff "Einzelheiten" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist.
  • OLG Oldenburg, 23.10.2023 - 2 ORbs 168/23

    Identität des Fahrers in einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer

    Auch das Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 ( BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1 ) - verhält sich nicht dazu, wie der Begriff "Einzelheiten" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist.
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

    Der Tatrichter wird dadurch nicht von der Verpflichtung befreit, eine zumindest knappe Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung zu geben; nur wegen der Einzelheiten darf er ergänzend auf diese verweisen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1; OLG Düsseldorf VRS 81, 375, 377).
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96
    Auch das Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1) - verhält sich nicht dazu, wie der Begriff 'Einzelheiten' im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist.
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