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BGH, 06.04.2000 - 1 StR 59/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 29 BtMG
Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Schuldangemessene Strafe; Geständnis - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einfuhr - Verfall - Wertersatz - Strafzumessung - Gesamtstrafe - Einzelstrafen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 613
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 06.04.2000 - 1 StR 59/00
Auch unter Berücksichtigung der im einzelnen dargelegten außerordentlich hohen Menge der gehandelten und als solche bezeichneten "harten Drogen" (bis zum 7.666fachen der nicht geringen Menge), kann bei einer Gesamtstrafe (vgl. BGHSt 8, 205, 210 f.), die das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe gemäß § 38 Abs. 2 StGB zu fast zwei Dritteln erreicht, nicht davon gesprochen werden, daß der Tatrichter den Wert- und Zweckvorstellungen des Gesetzes nicht gerecht geworden sei.
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11
Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. BGH NStZ 2002, (438, 439); (BGH, Beschluss vom 6. April 2000 - 1 StR 59/00, juris Rn. 10, insoweit nicht abgedruckt in) StV 2000, 613 (f.);… Körner BtMG 6. Aufl. § 33 Rdn. 12).