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BGH, 20.03.2001 - 1 StR 59/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 137 StPO; § 140 StPO
Bestellung, Auswechselung eines Pflichtverteidigers (Ablehnung der Entpflichtung, sachlicher Grund, Stellung des Verteidigers als Beistand, nicht Vertreter) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswechselung des Pflichtverteidigers bei behauptetem Vertrauensverlust durch den Angeklagten; Vertrauensverlust bei Auffassungsunterschieden über ein Verteidigungsverhalten als Auswechslungsgrund eines Pflichtverteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 59/01
Dies verlangt von ihm, sich allseitig unabhängig zu halten und, wo er durch Anträge oder auf sonstige Weise in das Verfahren eingreift, dies in eigener Verantwortung und unabhängig, d.h. frei von Weisungen auch des Angeklagten, zu tun (BGHSt 39, 310, 313).
- KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17
Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers: Verdrängung eines …
Diese Aufgabe verlangt von ihm, sich allseitig unabhängig zu halten und, wo er durch Anträge oder in sonstiger Weise in das Verfahren eingreift, dies in eigener Verantwortung und unabhängig, das heißt frei von Weisungen auch des Beschuldigten, zu tun (vgl. BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 StR 59/01 - m.w.N. [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. Januar 2017 - 4 Ws 11/17 -, 31. Mai 2011 - 4 Ws 49/11 -, 5. Februar 2010 - 4 Ws 11/10 - und 13. Dezember 2005 - 4 Ws 171/05 -, jeweils m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 2 Ws 238/08 - m.w.N.).