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   BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19   

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BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19 (https://dejure.org/2020,17471)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - 1 StR 596/19 (https://dejure.org/2020,17471)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19 (https://dejure.org/2020,17471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überführung eines nicht geständigen Angeklagten überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen i.R.d. Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Zeugenaussage eines geständigen Tatbeteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Überführung eines nicht geständigen Angeklagten überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen i.R.d. Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Daher vermag sie ein schlüssiges Gesamtbild auch dann zu erzeugen, wenn sie im Rahmen der Schilderung eines im Übrigen selbst erlebten Geschehens die einem Beteiligten zukommende Rolle falsch beschreibt, um etwa eine größere eigene Tatbeteiligung oder die Beteiligung eines Dritten zu vertuschen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24).

    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Soll ein nicht geständiger Angeklagter - wie hier - überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, muss das Tatgericht die für die Richtigkeit der Aussage sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, sie ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 23 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 8, 11 mwN).

    Erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier teilweise - nur mittelbar über Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 24 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11).

  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Soll ein nicht geständiger Angeklagter - wie hier - überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, muss das Tatgericht die für die Richtigkeit der Aussage sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, sie ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 23 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 8, 11 mwN).

    Erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier teilweise - nur mittelbar über Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 24 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11).

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Die Angaben des Zeugen bleiben zwar verwertbar, das Tatgericht ist aber verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung kritisch zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).
  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Dafür ist es in einem Fall wie dem vorliegenden mit unterschiedlichen Angaben tatbeteiligter Personen erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 Rn. 7 und vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08 Rn. 7).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00

    Unzureichende Würdigung einer Zeugenaussage; Beweiswürdung; Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Die Angaben des Zeugen bleiben zwar verwertbar, das Tatgericht ist aber verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung kritisch zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Die genannte Begründung lässt daher nicht erkennen, weshalb das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (vgl. näher zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15 Rn. 7 f. mwN), der Beweiswert der Zeugenaussage also nicht erschüttert würde.
  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19
    Dafür ist es in einem Fall wie dem vorliegenden mit unterschiedlichen Angaben tatbeteiligter Personen erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 Rn. 7 und vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08 Rn. 7).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Dies führt indes - entgegen der Auffassung der Verteidiger der Angeklagten X... und F... - nicht zur Unverwertbarkeit seiner Einlassung, sondern verpflichtet die Kammer zu einer besonders sorgfältigen Prüfung ihrer Glaubhaftigkeit (BGH, Urt. 3 StR 241/21 v. 13.01.2022, m.w.Rspr.Nw.; BGH, Beschl. 5 StR 223/21 v. 31.08.2021; BGH, Beschl. 1 StR 596/19 v. 12.05.2020; BGH, Beschl. 2 StR 355/19 v. 09.01.2020; BGH, Urt. 3 StR 323/16 v. 04.05.2017).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn - wie hier - ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen - etwa, weil er ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO geltend macht - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 12 13 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Würdigung der früheren Einlassung eines möglichen Mittäters geht, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6; vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248 f.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5).

    Ob eine derartige Erörterung geboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (vgl. zur Pflicht einer kritischen Würdigung der Berufung eines Belastungszeugen auf ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und zu deren Darlegung in den Urteilsgründen BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 11 f.; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; Beschluss vom 14. Februar 1984 - 5 StR 895/83, StV 1984, 233).

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    a) Soll ein nicht geständiger Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805, 808; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 mwN; Schmandt, StraFo 2010, 446, 450 mwN).

    Dabei kann es geboten sein, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183), um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatgerichts auf rational-nachvollziehbaren Erwägungen beruht.

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Bei besonderen Beweiskonstellationen wie hier (wechselnde Angaben des einzigen Belastungszeugen, Strafmilderung nach § 31 BtMG) ist es angeraten, Inhalt, Entstehung und Entwicklung der Angaben des Zeugen in ihren wesentlichen Zügen im Urteil darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
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