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   BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83   

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BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83 (https://dejure.org/1983,344)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1983 - 1 StR 599/83 (https://dejure.org/1983,344)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83 (https://dejure.org/1983,344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 171
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Allerdings steht das Dauerdelikt des Besitzes einer Schußwaffe zu dem einmaligen Führen derselben Waffe grundsätzlich im Verhältnis der Tateinheit (BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Dadurch wurde der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen - ungeachtet von deren waffen- und sprengstoffrechtlicher Einordnung - zu einer einheitlichen Dauerstraftat (§ 52 Abs. 1 Alternativen 1 und 2 StGB) verbunden; auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Aufbewahrungsorten steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 3; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 10 und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6; vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 Rn. 2 und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83, NStZ 1984, 171 unter 2.: nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz; ausdrücklich für Munition: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3 und vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Der Erwerb und gleichzeitige Besitz mehrerer Schußwaffen, zu denen hier auch die Tatwaffe gehörte, kann zwar zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein (vgl. BGH NStZ 1997, 446; 1984, 171; Beschl. v.- 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).
  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Im übrigen ist zu bemerken, daß der Schuldspruch wegen "unerlaubten Waffenbesitzes" das Unrecht der vom Angeklagten verwirklichten Verstöße gegen das Waffengesetz nicht ausschöpft (vgl. BGH NStZ 1984, 171 ff.); insoweit wird auf das Antragsschreiben des Generalbundesanwalts vom 20. Januar 1993 (S. 6) verwiesen.
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das gleichzeitige verbotene Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht darstellt und daß weitere Verstöße gegen das Waffengesetz, die zugleich Begründen oder Fortsetzen dieses verbotenen Ausübens sind, damit zu einer Tat verbunden werden (BGH NStZ 1984, 171; BGH, Beschl. v. 23. Juli 1991 - l StR 191/91 m.w.N. ).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Verschiedene Verstöße gegen das Waffengesetz, die - wie hier der Erwerb, das Führen und das Überlassen - zugleich Begründung oder Fortsetzung (bzw. Beendigung) des Dauerdeliktes des unerlaubten Waffenbesitzes (Ausübung der tatsächlichen Gewalt/Führen) sind, stehen nämlich, soweit es sich um dieselbe Waffe handelt, zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 2 und § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97

    Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe - Erwerb und Ausübung der

    Der Erwerb der vollautomatischen Selbstladewaffe (Fall 1) und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie (Fall 21) stehen damit in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 m.w.Nachw.).

    Die beiden Erwerbshandlungen bilden mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese beiden Waffen und weitere Waffen (Fall 22) ein einheitliches Waffendelikt (BGH NStZ 1984, 171; 1997, 446 [BGH 13.03.1997 - 1 StR 800/96]; BGH, Beschl. vom 6. Mai 1997 - 1 StR 129/97 - und vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93).

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung

    Der Erwerb der (ursprünglich als Deko-Satz erworbenen und auf Veranlassung des Angeklagten scharf gemachten) Maschinenpistole und das Überlassen an das Tatopfer stehen in Tateinheit, da die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz durch die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 129/97

    Verjährung eines unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet der zumindest teilweise gleiche Besitz an mehreren Waffen Tateinheit (BGH NStZ 1984, 171; BGH, Beschlüsse vom 31. August 1993 - 1 StR 509/93 , vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 310/96 , vom 11. Juli 1994 - 2 StR 298/94 , vom 18. August 1995 - 2 StR 346/95 und vom 20. August 1996 - 4 StR 309/96 , Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 641/96).

    Diese Tatbestandsmodalität klammert alle anderen Begehungsformen (BGH NStZ 1984, 171).

  • BGH, 23.01.1991 - 2 StR 552/90

    Einfuhr von Schusswaffen und Überlassung an Nichtberechtigte als Ausprägung

    Dies hat zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die - wie hier die Einfuhr und das Überlassen an Nichtberechtigte - zugleich Begründung oder Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt sind, tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH NStZ 1984, 171; BGH, Beschl. vom 9. August 1989 - 2 StR 326/89; vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90; vom 3. Mai 1990 - 1 StR 106/90; st. Rspr.).

    Die Tatzeiträume dieser Einzelakte überschneiden sich mit denen des Falles II 1 a. Als der Angeklagte auf Verkehrsschilder schoß, also unerlaubt Schußwaffen führte und zugleich gemeinschädliche Sachbeschädigungen beging, übte er gleichzeitig - tateinheitlich (BGH NStZ 1984, 171) - die tatsächliche Gewalt über sie aus (§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG).

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 520/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Batallionskommandeurs wegen Waffenmißbrauchs

  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01

    Schwere räuberische Erpressung; Ungeladene Waffe (Abgrenzung der Alternativen des

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung -

  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 112/95

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Förderung fremder Umsatzgeschäfte -

  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 310/96
  • BGH, 08.03.1984 - 1 StR 12/84

    Eevolver - Double Action - Halbautomatische Selbstladewaffe

  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89

    Zulässigkeit der Verurteilung wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" - Annahme

  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84

    Revolver in der Ausführung "double action"als halbautomatische Selbstladewaffe -

  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 597/96

    Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz einer Handgranate und einer

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 309/96

    Vorhandensein von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe - Kriegswaffeneigenschaft

  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91

    Anwendbarkeit des Waffengesetzes (WaffG) auf Kriegswaffen

  • BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84

    Anforderungen an die Herstellung von Öffentlichkeit bei der Schöffenauslosung -

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 259/97

    Tateinheit bei zumindest eine Zeit lang bestehendem gleichzeitigen Besitz von

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95

    Dauerstraftat - Betrug - Tateinheit - Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe

  • BGH, 13.07.1994 - 2 StR 298/94

    Überlassen einer Waffe - Besitz einer Waffe - Erwerb einer Waffe - Tateinheit -

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 206/98
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 509/93

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Verstößen gegen das Waffengesetz

  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 106/90

    Übersehen der verbindenden Ausübung der tatsächlichen Gewalt durch das Gericht -

  • BayObLG, 13.03.1997 - 4St RR 26/97

    Einfuhr einer verbotenen Selbstladewaffe mit Kriegswaffenanschein -

  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 666/91

    Tateinheit vom unerlaubten Erwerb und Besitz einer Schußwaffe und Überlassung

  • BGH, 28.02.1986 - 3 StR 56/86

    Verstöße gegen das Waffengesetz - Gleichzeitiger Besitz mehrerer Schusswaffen

  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 526/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Entziehung der Fahrerlaubnis - Aufhebung

  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

  • BayObLG, 28.06.2002 - 4St RR 62/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafklageverbrauch bei Besitz von nicht

  • BayObLG, 02.03.1994 - 4St RR 18/94
  • BGH, 22.09.1988 - 2 StR 487/88

    Einordnung einer "Pump-Gun" als halbautomatische Selbstladewaffe mit einer Länge

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 563/85

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 136/86

    Rechtliche Bedeutung des gleichzeitigen Besitzes mehrerer Schusswaffen

  • BayObLG, 28.05.2001 - 4St RR 67/01

    Betäubungsmittel: Strafklageverbrauch bei unerlaubtem Besitz - Absehen von Strafe

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