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BGH, 06.04.2005 - 1 StR 60/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 203 StPO
Ordnungsgemäß unterzeichneter Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; Einstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrenshindernis im strafgerichtlichen Verfahren; Erfordernis der Unterzeichnung des Eröffnungsbeschluss im Rahmen eines Umlaufverfahrens
- Judicialis
-
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 207 Abs. 1
Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bei Fehlen der Unterschrift eines Berufsrichters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 1 StR 60/05
Dies stellt ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des Verfahrens führen muss (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355).". - BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
- BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters …
Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 1 StR 60/05
Dies stellt ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des Verfahrens führen muss (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355).".
- BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter; …
Denn der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in späteren Entscheidungen eine etwaige entgegenstehende frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 1977 aufgegeben (vgl. Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Beschluss vom 6. April 2005 - 1 StR 60/05); der 4. Strafsenat hält an einer etwaigen entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest. - BGH, 07.02.2006 - 1 StR 504/05
Verfahrenshindernis des fehlenden wirksamen Eröffnungsbeschlusses bei …
Dies stellt ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis dar, das für diesen Anklagepunkt zur Einstellung des Verfahrens führen muss (BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - 1 StR 60/05 m. w. N.).