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   BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99   

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BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99 (https://dejure.org/2000,3206)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2000 - 1 StR 600/99 (https://dejure.org/2000,3206)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2000 - 1 StR 600/99 (https://dejure.org/2000,3206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99
    Dazu gehören vor allem solche, die nach dem Gesetz zwingend anzugeben sind (BGHSt 44, 186, 188).
  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99
    Insofern bezieht sich die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nur auf die Abgabe der beurkundeten Erklärung selbst, nicht aber auf deren inhaltliche Richtigkeit (BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 1).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99
    Keiner Entscheidung bedarf daher, ob die Ankündigung der Berufsrichter anläßlich der Haftprüfung überhaupt geeignet wäre, eine Vertrauenslage beim Angeklagten zu begründen (vgl. BGHSt 43, 195, 210).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99
    Ebensowenig ist im Ergebnis zu beanstanden, daß das Landgericht bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe zu Lasten des Angeklagten dessen "erhebliche persönliche Bereicherung" gewertet und dabei auch den "Tatgewinn" berücksichtigt hat, den der insoweit ebenfalls geständige Angeklagte aus einer Vielzahl gleichgelagerter, aber gemäß § 154 Abs. 1 StPO bereits im Ermittlungsverfahren eingestellter Taten erzielt hat (vgl. BGHSt 30, 165).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99
    Der Senat weist allerdings darauf hin, daß die Anwendung von der Prozeßökonomie dienenden Vorschriften nicht Anlaß sein darf, die Erhebung einer prozeßordnungsgemäßen Anklage in Teilen zu umgehen und so deren Informations- und Begrenzungsfunktion leerlaufen zu lassen (vgl. BGHSt 44, 153), die zudem eine rechtzeitige sachgerechte Verteidigung erst ermöglicht.
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache;

    Falsch beurkundet im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, das heißt die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann", erstreckt (vgl. BGH wistra 2000, 266; BGHSt 44, 186, 187; BGHSt 22, 201, 203; bereits RGSt 39, 370, 373; BayObLG …
  • BGH, 17.02.2016 - 5 StR 487/15

    Falschbeurkundung im Amt durch Beurkundung eines unzutreffenden Wohnortes eines

    An der Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2000 - 1 StR 600/99 (BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 4) gehindert.
  • LG Dortmund, 28.10.2011 - 33 KLs 17/07

    Mittelbare Falschbeurkundung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber

    Dies ist u.a. der Fall beim Wohnort einer am zu beurkundenden Geschäft beteiligten natürlichen Person und bei deren Namen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 235).
  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Jedenfalls die Beurkundung einer Tatsache, die nach dem Gesetz nicht zwingend angegeben zu werden braucht (und deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt), kann danach nicht als die Beurkundung einer rechtlich erheblichen Tatsache angesehen werden (BGHSt 22, 32, 35, 44, 186, 188; 47, 39, 42; OLG Zweibrücken, NStZ 2004, 334, 335; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 348 Rn. 11; etwas einschränkend -"vor allem"/"insbesondere" - BGH NStZ-RR 2000, 235 = wistra 2000, 266 für eine andere Fallgestaltung und BGH NJW 2004, 3195 ohne Abweichung im Ergebnis, ebenso Fischer a.a.O., § 348 Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

    Öffentliche Urkunden erbringen zwar den vollen Beweis für die Abgabe der beurkundeten Erklärungen, aber nicht den für deren inhaltliche Richtigkeit (BGH, Beschl. v. 21. März 2000, 1 StR 600/99, NStZ-RR 2000, 235; Beschl. v. 16. Januar 2007, VIII ZR 82/06, NJW-RR 2007, 1006, 1007), während § 32 GBO dem Zeugnis des Gerichts für das Grundbuchverfahren auch Beweiskraft für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Eingetragenen beilegt, wenn auch diese Wirkungen (Vollbeweis, Beweisvermutung, Anscheinsbeweis) im einzelnen streitig sind (vgl. Bauer/v. Oefele/Schaub, GBO, 2. Aufl., § 32 Rdn. 25; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 32 Rdn. 1; Hügel/Otto, GBO, § 32 Rdn. 10 ff.; Meikel/Roth, GBO, 10. Aufl., § 32 Rdn. 7; Herrmann in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBO, 6. Aufl., § 32 Rdn. 10 sowie aus der älteren Literatur: Güthe/Triebel, GBO, 5. Aufl., § 33 Rdn. 40; Meikel/Imhof, 4. Aufl., § 32 Rdn. 20).
  • LG Bochum, 08.04.2014 - 12 KLs 35 Js 66/09

    Stellen eines Antrags auf Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit wegen rückständiger

    Notarielle Beurkundungen bezeugen auch die Angaben über die Person der Beteiligten (BGH NStZ-RR 2000, 235).
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