Rechtsprechung
BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 StGB; § 58 Abs. 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 56b Abs. 2 Satz 1 StGB
Nachträglich gebildete Gesamtstrafe (Höhe einer Gesamtfreiheitsstrafe; Anrechnung von zur Erfüllung von Bewährungsauflagen geleisteten Geldleistungen) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 StPO
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Zustellung eines Strafurteils an Sozius des Pflichtverteidigers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 4 StGB, § 56f Abs 3 S 2 StGB, § 58 Abs 2 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung - Wolters Kluwer
Anrechnen von Geldleistungen auf die Strafe bei nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Zustellung eines Strafurteils an Sozius des Pflichtverteidigers
- ra.de
- rewis.io
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnen von Geldleistungen auf die Strafe bei nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 07.02.2013 - 21 KLs 3/12
- BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 149
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2004 - 4 StR 304/04
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Begrenzung der neuen Gesamtstrafe durch die …
Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13
Eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe darf indes nicht höher sein als die Summe aus der alten Gesamtfreiheitsstrafe und der hinzukommenden Einzelstrafe (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1960 - 2 StR 406/60, BGHSt 15, 164, 166; Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 304/04, NStZ 2005, 210). - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13
Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so sind Geldleistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung von Auflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB in aller Regel auf die Strafe anzurechnen; es ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen denkbar, dass eine Anrechnung der erbrachten Leistungen unterbleiben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 mwN). - BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60
Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …
Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13
Eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe darf indes nicht höher sein als die Summe aus der alten Gesamtfreiheitsstrafe und der hinzukommenden Einzelstrafe (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1960 - 2 StR 406/60, BGHSt 15, 164, 166; Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 304/04, NStZ 2005, 210). - BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer …
Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 601/13
Schließlich widerspräche eine Nichtanrechnung auch dem der nachträglichen Gesamtstrafenbildung zugrunde liegenden Gedanken, wonach der Angeklagte bei getrennter Aburteilung seiner Taten nicht schlechter gestellt werden darf als bei ihrer gemeinsamen Aburteilung (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85, BGHSt 33, 326 f.).
- OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 73/16
Bewährung; Widerruf; Geldauflage; Anrechnung auf die Strafe
Hier liegt zwar kein Fall vor, dass die Notwendigkeit einer Anrechnungsentscheidung aufgrund des Wegfalls einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung eingetreten ist, bei der der Verurteilte den Wegfall der Bewährung nicht zu vertreten hat und weswegen dort eine Nichtanrechnung nur in engbegrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommt (BGH Beschl. v. 12.02.2015 - 1 StR 601/13 juris). - BGH, 11.08.2021 - 3 StR 118/21
Rechtsfehlerhafte Verwerfung der Revision als unzulässig (Zustellung an den …
Denn eine Zustellung ist grundsätzlich nicht ordnungsgemäß bewirkt, wenn anstelle des Pflichtverteidigers eine andere Person das Empfangsbekenntnis unterschreibt (…BGH, Beschlüsse vom 12. April 1988 - 4 StR 105/88, BGHR StPO § 37 Abs. 1 Pflichtverteidiger 1; vom 28. April 2005 - 4 StR 21/05, BeckRS 2005, 6315; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, NStZ-RR 2014, 149; OLG Köln…, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 1 RVs 129/18, juris Rn. 1;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 345 Rn. 17 mwN;… KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 5;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 37 Rn. 19). - BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei …
Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).