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   BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95   

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BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95 (https://dejure.org/1995,2901)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - 1 StR 606/95 (https://dejure.org/1995,2901)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 606/95 (https://dejure.org/1995,2901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 295
  • StV 1996, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Sie gebietet die Sachaufklärung dort, wo die Umstände des Einzelfalles zur Beweiserhebung drängen (BGHSt 21, 12, 14).
  • BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Die Regelung gilt auch, wenn der vorsätzlich Handelnde auf Grund der ihm eingeräumten und auch ausgeübten Stellung Repräsentant des Versicherungsnehmers ist (BGH VersR 1981, 822).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Dies würde auf die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zutreffen (BGHSt 32, 137); ob sich der Tatrichter dessen bewußt war, wird aus dem Urteil nicht deutlich.
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95
    Auch die Regelung des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO, die eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung vorsieht, lasse das Beweisverbot des § 252 StPO unberührt (BGHSt 10, 77, 79).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Entweder war dies der Angeklagte persönlich, oder er handelte als (einziger) persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft: bei Gesamthandsverhältnissen führt bereits die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch einen Gesamthänder zum - vollständigen - Ausschluß der Zahlungspflicht des Versicherer gemäß § 61 VVG (BGH NStZ 1992, 437; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 1 StR 606/95; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 265 Rdn. 29), so daß die in § 263 StGB vorausgesetzte Absicht nicht fraglich ist.
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16

    Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag;

    Letzteres ist indessen nach den Maßstäben des Freibeweises zu prüfen, nach denen eine weitere Erforschung der prozessual bedeutsamen Tatsachen jedenfalls dann nicht geboten ist, wenn aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles ein sicherer Schluss darauf möglich ist, dass der Zeuge von seinem Recht zur Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machen will (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 606/95, NStZ 1996, 295; Sander/Cirener in: Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 16 mwN).
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