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   BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99   

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BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99 (https://dejure.org/2000,2902)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2000 - 1 StR 609/99 (https://dejure.org/2000,2902)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99 (https://dejure.org/2000,2902)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 2 StPO; § 67 Abs. 1 JGG i.V. m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 274 StPO
    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des letzten Wortes der Erziehungsberechtigten; (Negative) Beweiskraft des Protokolls

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Jugendkammer - Verbindung - Strafsachen - Verfahrensrüge - Angeklagter - Letztes Wort

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 13 Abs. 2; ; StPO § 4 Abs. 2; ; StPO § 274; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; JGG § 67 Abs. 1; ; BGB § 1626 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 67 Abs. 1; StPO § 258 Abs. 2, Abs. 2
    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten im Jugendverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 435
  • StV 2001, 172
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
    "Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V. m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen Erziehungsberechtigten oder gesetzlichem Vertreter stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).
  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (Vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; vgl. zu allem auch Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (Vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; vgl. zu allem auch Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
    Die Verbindung von Strafsachen, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betrifft, kann nicht durch eine Vereinbarung der beteiligten Gerichte nach § 13 Abs. 2 StPO verbunden werden (BGHSt 22, 232, Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 13 Rdn. 3).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
    Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schlussvorträge und des letzten Wortes sowie des anschließend verkündeten Urteils ist es vielmehr nahe liegend, dass die Mutter des Angeklagten der Hauptverhandlung bis zu deren Schluss beigewohnt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 426).
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95

    Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
    "Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V. m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen Erziehungsberechtigten oder gesetzlichem Vertreter stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).
  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das

    Die Sache ist insoweit daher bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - Limburg an der Lahn rechtshängig geblieben, das das Hauptverfahren eröffnet hat; an dieses ist sie in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 164/08

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen

    Zu Recht beanstandet die Revision, dass der in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Mutter des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihr jedoch nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 2000, 435 f.; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2).
  • BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00

    Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters von Amts wegen

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Erwägungen der Jugendkammer zur Verhängung der Jugendstrafe anders ausgefallen wären, wenn die Eltern des Angeklagten Gelegenheit zur Äußerung erhalten hätten (vgl. Senatsbeschluß vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Eine solche Verbindung kann vielmehr in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts - hier des Bundesgerichtshofs - herbeigeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Beschlüsse vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99, NStZ 2000, 435 f.; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01

    Erteilung des letzten Wortes des Erziehungsberechtigten; Beruhen (Teilweise

    Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BGH NStZ 2000, 435; BGH NStZ 2000, 553).".
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 105/00

    Unwirksamer Verbindungsbeschluß nach § 13 Abs. 2 StPO wegen Unzuständigkeit des

    Da es mithin an einer Entscheidung des für die Verbindung zuständigen Gerichts fehlt, ist das Verfahren beim Amtsgericht Oberhausen rechtshängig geblieben; an dieses verweist der Senat die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurück (vgl. BGH aaO; BGH, Beschluß vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99).
  • OLG Köln, 11.08.2006 - 82 Ss 43/06

    Recht des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters eines

    Zwar begründet die Nichterteilung des letzten Wortes an den Erziehungsberechtigten die Revision nicht immer, sondern nur, wenn das Urteil darauf beruht; diese Möglichkeit wird sich aber nur selten ausschließen lassen (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 96, 612; NStZ 99, 427; 00, 435; 00, 553).
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