Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2009 - 1 StR 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19873
BGH, 03.03.2009 - 1 StR 61/09 (https://dejure.org/2009,19873)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2009 - 1 StR 61/09 (https://dejure.org/2009,19873)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2009 - 1 StR 61/09 (https://dejure.org/2009,19873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Kostentragung durch den Angeklagten bzgl. der von ihm eingelegten und rechtswirksam zurückgenommenen Revision; Zuständigkeit des Oberlandesgerichts über die sofortige Beschwerde nach erfolgter Rücknahme der Revision

  • Judicialis

    GVG § 121 Abs. 1; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Kostentragung durch den Angeklagten bzgl. der von ihm eingelegten und rechtswirksam zurückgenommenen Revision; Zuständigkeit des Oberlandesgerichts über die sofortige Beschwerde nach erfolgter Rücknahme der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen

    Da die Rücknahme unwirksam war, ist die Sache bei dem Senat anhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09), so dass dieser mit der Gegenstandslosigkeit des landgerichtlichen Beschlusses befasst ist.
  • BGH, 11.09.2018 - 4 StR 406/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Das Revisionsgericht ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO nur dann zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09; vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08, NStZ-RR 2009, 96; vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464 Rn. 25a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht