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   BGH, 02.07.1974 - 1 StR 613/73   

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BGH, 02.07.1974 - 1 StR 613/73 (https://dejure.org/1974,3838)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1974 - 1 StR 613/73 (https://dejure.org/1974,3838)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1974 - 1 StR 613/73 (https://dejure.org/1974,3838)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung zur Nachholung einzelner Revisionsrügen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 149/99

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten; Allgemeingefährlichkeit

    Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - Seite 8; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1) und im Schrifttum (Horstkotte JZ 1970, 152, 155; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 52; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 47; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 66 Rdn. 7; Bölfinger in Nomos Kommentar, StGB § 66 Rdn. 64) allenthalben die mehr oder weniger verkürzt formulierte Ansicht, daß bei § 66 Abs. 2 StGB "vor allem" an gefährliche Serientäter gedacht sei, denen es bisher gelungen sei, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Verbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen.
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand mithin im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NJW 1972, 834, 835 [BGH 08.02.1972 - 1 StR 346/71]; 1976, 300 [LG Kempten 29.10.1975 - 4 T 105/75]; BGH, Urt. vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - bei Holtz NDR 1976, 986; BGH, Beschl. vom 20. März 1980 - 2 StR 38/80 - bei Mösl NStZ 1981, 427; BGH StrVert 1982, 114; BGH, Urteile vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 - undvom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82 - sowieBeschlüsse vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 - undvom 8. Januar 1985 - 5 StR 823/84; Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 28, 173; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 66 Rdn. 47; Horn in SK - September 1984 - § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

    Sie soll vor allem den gefährlichen Serientäter treffen, dem es bisher gelungen ist, sich der Verurteilung oder der Verbüßung zu entziehen und denjenigen, bei dem nicht zu erwarten ist, daß er sich eine längere Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lasse (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - Dreher, StGB 35. Aufl. § 66 Anm. 2 B; LK a.a.O. Rdn. 30 und 87).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung -

    Auch unterschiedliche Delikte können in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Ausfluß eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden Hanges und damit Symptomtaten sein (vgl. BGHSt 16, 296, 297; 21, 263, 264; BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73).
  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 122/81

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Voraussetzungen - Voraussetzungen für die

    Allerdings können auch unterschiedliche Delikte in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen und können Ausfluß eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden Hanges und damit Symptomtaten sein (vgl. BGHSt 16, 296, 297; 21, 263, 264; BGH Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 -).
  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der

    Sie hat Ausnahmecharakter und soll vor allem den gefährlichen Serientäter treffen, dem es bisher gelungen ist, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Strafverbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73).
  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 38/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden

    Sie hat Ausnahmecharakter und soll vor allem den gefährlichen Serientäter treffen, dem es bisher gelungen ist, sich der Verurteilung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder der Strafverbüßung (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu entziehen (BGH, Urteile vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - und vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76).
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    Verwerfung einer Revision als unzulässig - Aufhebung eines Urteils eines Schwurgerichts wegen einer Besetzungsrüge eines Mitangeklagten

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