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   BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96   

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https://dejure.org/1996,5424
BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96 (https://dejure.org/1996,5424)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1996 - 1 StR 613/96 (https://dejure.org/1996,5424)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1996 - 1 StR 613/96 (https://dejure.org/1996,5424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens im Urteil trotz eingetretener Verjährung - Anpassung der Strafe an den ermittelten Unrechtsgehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens trotz Verjährung der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96
    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).".

    Das Verfahrenshindernis der Verjährung verwehrt es dem Tatrichter jedoch nicht, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Täters zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH, Beschluß vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 - m.w.N.).

  • BGH, 07.07.1992 - 1 StR 278/92

    Abänderung eines Schuldspruchs - Eintritt von Strafverfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96
    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).".

    Es kann demnach ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer, wäre sie sich der Verjährung bewußt gewesen, das im sexuellen Mißbrauch des anvertrauten Kindes liegende Verhalten des Angeklagten nicht, wie geschehen, zu seinen Lasten berücksichtigt, sondern eine mildere Einzelstrafe verhängt hätte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92).".

  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96
    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).".
  • BGH, 25.03.1993 - 1 StR 66/93

    Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96
    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).".
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96
    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).".
  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 419/07

    Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern (Berücksichtigung verjährter

    Zudem hindert das Verfahrenshindernis der Verjährung den Tatrichter nicht, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten eines Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, (Beschluss) vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93; BGH, (Beschluss) vom 21. November 1996 - 1 StR 613/96).
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