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   BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87   

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https://dejure.org/1988,1612
BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87 (https://dejure.org/1988,1612)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1988 - 1 StR 614/87 (https://dejure.org/1988,1612)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87 (https://dejure.org/1988,1612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung des Rauschgiftgeschäfts - Voraussetzungen für die Mittäterschaft an der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Bundesrepublik - Voraussetzungen für die Mittäterschaft an unerlaubtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 205
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87
    Die Feststellung, daß der Angeklagte den Verkauf von 750 Gramm des eingeführten Haschisch vermittelt hat, vermag im übrigen die Annahme von unerlaubtem Handeltreiben nur dann zu rechtfertigen, wenn der Angeklagte ein eigenes Täterinteresse am Absatz des Haschisch hatte (vgl. BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH NStZ 1987, 233; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Einfuhr 4).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH NStZ 1987, 233; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Einfuhr 4).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Mittäter kann daher auch derjenige sein, der sich die Betäubungsmittel aus dem Ausland mit der Post schicken lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rn. 517 mwN).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).

    Die in BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 8 abgedruckte Entscheidung betraf einen anderen Sachverhalt.

  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und das Vorhandensein von Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urteile vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130; vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8; vom 10. Juni 1987 - 3 StR 119/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft können - neben dem eigenen Interesse an der Tat - der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder zumindest der Wille zur Tatherrschaft sein, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (vgl. BGHR StGB § 25 II Tatherrschaft 2).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 808/92

    Teilnahme an unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einziehung von

    Dieser kann auch im Bereich des vorbereitenden Handelns liegen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Gegen die Annahme versuchter Mittäterschaft spricht hier jedoch vor allem die fehlende Tatherrschaft bei der in Aussicht genommenen Tatbestandsverwirklichung (vgl. auch BGH Urteil v. 12.01.1988 - 1 StR 614/87 = BGHR StGB § 25 Abs. 2: Tatherrschaft 2).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses auf Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 17, 19, 21, 24).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Dies erfordert auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln die Beteiligung des Mittäters an der Tatherrschaft oder wenigstens dessen Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 79/94

    Rauschgift - Einfuhr - Drittinteresse

  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 514/90

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Derjenige, der

  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

  • BayObLG, 17.05.2004 - 4St RR 51/04

    Strafprozessrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage;

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