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   BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95   

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https://dejure.org/1996,5496
BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95 (https://dejure.org/1996,5496)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1996 - 1 StR 615/95 (https://dejure.org/1996,5496)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 1 StR 615/95 (https://dejure.org/1996,5496)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 526/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Entziehung der Fahrerlaubnis - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Er geht davon aus, daß hier kein anderer als der Umrechnungsmaßstab 1:1 in Betracht kommt, da Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen nicht ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. vom 12. November 1985 - 1 StR 526/85 - bei Holtz MDR 1986, 271 ).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Es liegt zwar, wie der Staatsanwaltschaft einzuräumen ist, nahe, daß der Angeklagte aus Habgier handelte, als er Frau A. tötete (zu diesem Merkmal vgl. BGHSt 29, 317 sowie BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 1 und 4).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Die Strafkammer hat erkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholkonsum Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 sowie NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Im Zweifel war daher zugunsten des Angeklagten von einer einheitlichen Handlung auszugehen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 4 sowie BGH, Beschl. vom 4. September 1995 - 4 StR 480/95).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Es liegt zwar, wie der Staatsanwaltschaft einzuräumen ist, nahe, daß der Angeklagte aus Habgier handelte, als er Frau A. tötete (zu diesem Merkmal vgl. BGHSt 29, 317 sowie BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 1 und 4).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Es liegt zwar, wie der Staatsanwaltschaft einzuräumen ist, nahe, daß der Angeklagte aus Habgier handelte, als er Frau A. tötete (zu diesem Merkmal vgl. BGHSt 29, 317 sowie BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 1 und 4).
  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Bei ihrer Entscheidung hat sie nicht übersehen, daß an die Vergleichbarkeit früher unter Alkoholeinfluß begangener Straftaten keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NStZ 1993, 537 ).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 480/95

    Schuldspruch - Bloße Vermutungen

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Im Zweifel war daher zugunsten des Angeklagten von einer einheitlichen Handlung auszugehen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 4 sowie BGH, Beschl. vom 4. September 1995 - 4 StR 480/95).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
    Die Strafkammer hat erkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholkonsum Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 sowie NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 698/98

    Verfahrenseinstellung; Geiselnahme; Tateinheit; Anrechnung ausländischer Haft

    Er geht davon aus, daß hier kein anderer als der Umrechnungsmaßstab 1 : 1 in Betracht kommt, da Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen nicht ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 615/95).
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