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   BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08   

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https://dejure.org/2009,8417
BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08 (https://dejure.org/2009,8417)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2009 - 1 StR 618/08 (https://dejure.org/2009,8417)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 1 StR 618/08 (https://dejure.org/2009,8417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für das Vorliegen von vor dem Ende des Strafvollzugs erkennbaren und auf eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit hindeutenden Tatsachen

  • Judicialis

    StGB § 66b Abs. 1; ; StGB § 66b Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1; StGB § 66b Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für das Vorliegen von vor dem Ende des Strafvollzugs erkennbaren und auf eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit hindeutenden Tatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 202 (Ls.)
  • StV 2010, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08
    Verhaltensweisen, die sich auf die Vollzugssituation zurückführen lassen und sich für Strafgefangene als typisch oder doch weit verbreitet darstellen, fallen nicht darunter (BVerfG, Kammer, Beschl. vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06; BGHSt 50, 284, 297 f.).

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Verurteilten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen muss dem Landgericht überlassen bleiben (vgl. BGH NStZ 2006, 156, 159 m.w.N.).

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08
    Denn nach der gesetzlichen Konzeption soll die zeitlich unbefristete, außerordentlich beschwerende nachträgliche Sicherungsverwahrung (BGHSt 51, 191, 196) nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle in Betracht kommen, bei denen der Verurteilte zum Entlassungszeitpunkt als hochgefährlich einzustufen ist.

    Deshalb muss es sich bei den "Nova" um Tatsachen jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle handeln (vgl. BGHSt 50, 121, 124 f.; 51, 191, 195; BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12), d.h. sie müssen ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung bereits für sich Gewicht haben, weil sie nur dann auf eine relevante Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen können (vgl. BGH StV 2007, 29).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08
    Deshalb muss es sich bei den "Nova" um Tatsachen jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle handeln (vgl. BGHSt 50, 121, 124 f.; 51, 191, 195; BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12), d.h. sie müssen ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung bereits für sich Gewicht haben, weil sie nur dann auf eine relevante Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen können (vgl. BGH StV 2007, 29).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08
    Verhaltensweisen, die sich auf die Vollzugssituation zurückführen lassen und sich für Strafgefangene als typisch oder doch weit verbreitet darstellen, fallen nicht darunter (BVerfG, Kammer, Beschl. vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06; BGHSt 50, 284, 297 f.).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - 1 StR 618/08
    Deshalb muss es sich bei den "Nova" um Tatsachen jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle handeln (vgl. BGHSt 50, 121, 124 f.; 51, 191, 195; BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12), d.h. sie müssen ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung bereits für sich Gewicht haben, weil sie nur dann auf eine relevante Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen können (vgl. BGH StV 2007, 29).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der begrenzten Aussagekraft des Verhaltens des Betroffenen im Strafvollzug trägt die Rechtsprechung bereits dadurch Rechnung, dass allgemein verbreitete und vollzugstypische Verhaltensweisen, wie etwa unfreundliches, aufsässiges Verhalten oder einfache Sachbeschädigungen, nicht ohne weiteres als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06 -, juris, Rn. 9; zur entsprechenden Rechtsprechung im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, NJW 2006, S. 531 ; Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 -, NJW 2006, S. 1446 ; Beschluss vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 -, juris; Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 StR 618/08 -, juris, Rn. 15; BVerfGK 9, 108 ).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 473/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Voraussetzung der neuen Tatsache);

    Auch dem Verhalten des Verurteilten im Maßregelvollzug hat es nach sorgfältiger Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vollzugssituation (vgl. hierzu Senat, Beschl. vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05; Urt. vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05) und des Erfordernisses, dass die "neuen" Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 Satz 1 StGB eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten müssen (vgl. Senat aaO sowie BGH, Beschl. vom 22.1. 2009 - 1 StR 618/08), weder für sich gesehen noch im Rahmen einer Gesamtschau das für eine Anordnung nach § 66 b Abs. 1 StGB erforderliche Gewicht zugemessen.
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