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   BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92   

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https://dejure.org/1992,2235
BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92 (https://dejure.org/1992,2235)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1992 - 1 StR 618/92 (https://dejure.org/1992,2235)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 618/92 (https://dejure.org/1992,2235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 400
  • StV 1993, 359
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92
    Je nach den Umständen des Falles ist deshalb - so auch hier - eine Entscheidung über die Einziehung nicht möglich, ohne zugleich die Höhe der Strafe zu erörtern (vgl. BGHSt 19, 46 (48)).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92
    Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92
    Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92
    Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    In diesem Fall stellt die Einziehung einen Akt der Strafzumessung dar und die Einziehung und die (Haupt-)Strafe sind im Zusammenhang zu würdigen (BGH NStZ 1993, 400 ).
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22

    Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer

    Da sich die Einziehung des Tatmittels nach § 74 Abs. 1 StGB wegen ihres Charakters als Nebenstrafe auf die Strafzumessung auswirken kann, können beide nicht getrennt voneinander betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, NJW 2022, 1028 Rn. 35; vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 318 Rn. 21).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Zwar konnte nach früherer Rechtslage die Revision regelmäßig nicht wirksam auf eine Entscheidung über die Einziehung nach § 74 StGB aF beschränkt werden: Da jedenfalls die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF eine Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung war, konnte der Strafausspruch nur insgesamt angegriffen werden (BGH, Urteil vom 22.Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400).
  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Die Einziehung des Pkws nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, von der das Landgericht ersichtlich ausgegangen ist, ist Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH NStZ 1993, 400).

    Je nach den Umständen des Falles ist deshalb - so auch hier - eine Entscheidung über die Einziehung nicht möglich, ohne zugleich die Höhe der Strafe zu erörtern (vgl. BGHSt 19, 46, 48; BGH NStZ 1993, 400).

  • OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96

    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe;

    Eine derartige Beschränkung ist aber wegen der Wechselwirkung zwischen Einziehung und Strafausspruch nicht wirksam, so daß sich die Anfechtung auf den gesamten Rechtsfolgenausspruch erstreckt (vgl. BGH StV 93, 359 = NStZ 93, 400).

    Insoweit reicht es nicht aus, ohne erkennbaren Zusammenhang mit der Strafzumessung die Verhältnismäßigkeit der Einziehung zu erörtern (vgl. BGH StV 93, 359, 360).

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09

    Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens;

    Die Aufhebung des Strafausspruches führt hier auch zur Aufhebung der Einziehungsanordnung (vgl. BGH NStZ 1993, 400).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Im Hinblick auf den engen Zusammenhang zwischen der Bemessung der Freiheitsstrafe und der als Nebenstrafe ausgesprochenen Einziehung des PKW's des Angeklagten (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 400 m. w. Nachw.) hat der Senat auch die Einziehungsanordnung aufgehoben.
  • OLG Celle, 17.09.2008 - 31 Ss 21/08

    Verhältnismäßigkeit der Einziehung eines Computers und der rechtlichen wie

    Als Nebenstrafe ist die Einziehung gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB Teil der Strafzumessung und erfordert daher eine Gesamtbetrachtung, die ohne eine Erörterung der Höhe der (Gesamtgeld-)Strafe nicht möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.1992 - 1 StR 618/92 - NStZ 1993, 400; OLG Koblenz, Urteil vom 06.04.1987 - 2 Ss 70/87 - zitiert nach juris; Meyer- Goßner, StPO, 51. Auflage, Rn. 22 zu § 318).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Einziehung von

    Zwar ist eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Einziehung nicht wirksam, wenn diese als Nebenstrafe Teil der Strafzumessung ist und deshalb eine Entscheidung über die Einziehung nicht möglich ist, ohne zugleich die Höhe der Strafe zu erörtern (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 418/20

    Teilerledigung in der Revision (Schuld- und Strafausspruch;

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 625/93

    Verhältnis der Tatbestandsvarianten des Sichverschaffens und des

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16

    Revision in Strafsachen: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines

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