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   BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95   

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https://dejure.org/1995,2601
BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95 (https://dejure.org/1995,2601)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 1 StR 619/95 (https://dejure.org/1995,2601)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95 (https://dejure.org/1995,2601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann - Erforderliche Bestätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30; StGB § 73d; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 116
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Ist nur Beihilfe dazu anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 197, 198).
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 482/95

    Verdacht - Ganz hohe Wahrscheinlichkeit - Deliktische Herkunft

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Hinzuweisen ist weiter darauf, daß für die Anordnung des Verfalls nach § 73 d Abs. 1 Satz 1 StGB bereits eine ganz hohe Wahrscheinlichkeit von der deliktischen Herkunft des Vermögensgegenstandes genügt (BGH, Beschluß vom 29. August 1995 - 1 StR 482/95).
  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Ist nur Beihilfe dazu anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 197, 198).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Bei einer erneuten Strafzumessung wäre zu beachten, daß die Einziehung eines Kraftfahrzeugs nach § 74 Abs. 1 StGB eine Nebenstrafe ist, deren Verhängung bei der Festsetzung der Hauptstrafe zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht fallen kann (BGH MDR 1983, 767).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in den persönlichen Verhältnissen des Täters und insbesondere in seinen Einkommensverhältnissen liegen (§ 437 Satz 1 und 2 Nr. 3 StPO; vgl. auch BGH, Urteile vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, aaO) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73a Rn. 12), liegen.
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 729 m. w. N.).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 408, 901 m. w. N.).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116), liegen.
  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts hat das Landgericht die Angeklagte zu Recht nicht nur wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 Abs. 1 StGB), sondern auch - in Tateinheit hierzu stehend (vgl. insofern BGH, Urteile vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07, NStZ-RR 2008, 54, 55; vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116) - wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verurteilt.
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß für den Fall, daß der Tatrichter den Angeklagten wegen täterschaftlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hätte, zusätzlich der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hätte abgeurteilt werden müssen, da Besitzen nur dann ein unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Geschehens ist, wenn das Handeltreiben in -Täterschaft begangen wird (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; BGHR BtMG § 29 I Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 36).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht das - uneigennützige - Verhalten der Angeklagten als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen gewertet; es beschwert die Angeklagte nicht, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob sie tateinheitlich den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1993, 44, 45; StV 1995, 197, 198; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 855).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auf der Grundlage der - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte indessen jedenfalls des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116) mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Winkler, NStZ 2005, 315 f.) und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 408, 901 m. w. N.).
  • BGH, 26.01.2023 - 6 StR 503/22

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Mitteilung des

  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
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